Seit dem Jahr 2002 gibt es in Deutschland in Bezug auf die private Arbeitsvermittlung neue Regelungen. Seit dieser Zeit sind viele gewerbliche Arbeitsvermittler auf dem Markt gekommen. Mit der Zulassung der privaten Arbeitsagenturen sollte der Wettbewerb um die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Heute zieht man eher eine kritische Bilanz, vor allem in Bezug auf die Neuregelungen, die damals durch die Hartz-Kommission erarbeitet wurden. Trotz allem gehören gewerbliche Arbeitsvermittlungen zur europäischen Arbeitsmarktpolitik und die Anbieter leisten einen wichtigen Beitrag zur Arbeitsvermittlung. Selbstverständlich sind die Agenturen für Arbeit und die gewerblichen Arbeitsvermittler daran interessiert, dass der Arbeitssuchende eine langfristige sozialversicherungspflichtige Arbeit findet. Aber auch bei der Vermittlung von Teilzeitarbeitsplätzen sind die Arbeitsvermittlungen wichtig. Professionelle Arbeitsvermittlungsagenturen beobachten den Markt und schaffen einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage. Viele Agenturen bieten nicht nur Arbeitsvermittlungen, sondern bieten auch Dienstleistungen, wie Berufsberatungen und Fortbildungen an. Besonders für Menschen, die lange Arbeitslos waren, ist die Hilfe der Arbeitsvermittlungsberater wichtig. Besonders bei Arbeitslosen spielen psychologische Hilfen, seitens der Berater eine besondere Rolle. Viele Langzeitarbeitslose müssen neu motiviert werden und in das geregelte Arbeitsleben wieder geführt werden. In einer immer schneller werdenden Arbeitswelt müssen sich viele Menschen neuer beruflicher Herausforderungen stellen und sich neu orientieren und selbst finden.
Es gibt unterschiedliche Innenverhältnisse zwischen der Agentur für Arbeit und den privaten Arbeitsvermittler. Über Vermittlungsgutscheine können gewerbliche Anbieter mit den Arbeitsagenturen abrechnen, sofern bestimmte Vermittlungskriterien erfüllt sind. Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsschein haben in Deutschland die Empfänger von Arbeitslosengeld I. Bei ALG II liegt es im Vermessungsspielraum der Agenturen für Arbeit. Seit dem Jahr 2008 können bei Langzeitarbeitslosen Honorare bis 2.500 Euro von den privaten Anbietern eingefordert werden, wenn ein angemessenes Arbeitsverhältnis vom Vermittler nachgewiesen wird. Die Vermittlungsgutscheine, als ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik, haben in leicht modifizierter Form bis 2010 bestand. Das private Arbeitsagenturen heute noch immer sehr wichtig sind liegt auch daran, dass die Arbeitsämter oft keine Meldung von freien Arbeitsplätzen erhalten und so oft keine Informationen über die realen Nachfragen haben. Im Gegensatz zu den Arbeitsagenturen können private Anbieter oft den realen Markt besser reflektieren. Es steht auch außer Frage, dass das duale Arbeitsvermittlungsmodell den Markt besser bedient. Insgesamt haben nach einer deutschen Studie, die privaten Arbeitsvermittler besser bei Vermittlungsgutscheinen abgeschnitten, als die Ämter. Allerdings hat sich die Arbeitsmarktsituation in Bezug auf die Arbeitsvermittlung nicht nachhaltig gebessert. Viele Experten sehen deshalb noch Handlungsbedarf bei der Schaffung neuer Arbeitsvermittlungsmodelle, die sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitslosen zukunftsträchtig wirken.