Menschenrechte

In Europa und anderen Weltregionen gab es in der Geschichte schon viele Initiativen die Menschenrechte zu verankern. So gab es zum Beispiel die Petition of Rights in England aus dem Jahr 1628 - oder die US-amerikanischen Bills of Rights, unveräußerliche Grundrechte als Zusatzartikel zur Verfassung der USA aus dem Jahr 1791. Nach dem 2. Weltkrieg kam es im Jahr 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Mitgliedsländer der Vereinten Nationen. Diese Menschrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln. Viele der Mitgliedsstaaten (auch Deutschland) haben die Menschenrechtserklärung in die nationalen Verfassungen eingearbeitet. Der Grundsatz ist: “Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” Der 10. Dezember im Jahr ist der Tag der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Zu den Rechten, die sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt haben, gehören zum Beispiel: die Rechte der zweiten Generation wie die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit oder die Pressefreiheit. Es gibt eine Reihe von Anspruchsrechten der Menschen gegenüber dem Staat hierzu gehören das Recht auf Nahrung, Bildung oder sozialer Sicherung. Deutschland garantiert auch in der UN-Menschenrechtsdeklaration die Rechte auf Arbeit und Wohnung. Die Menschenrechtssituation ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. In Artikel 1, Abs.2 heißt es: “Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.” Im Grundgesetz ist die Menschenwürde im Artikel 1 Abs. 1 definiert. “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Laut Bundesverfassungsgericht ist die Menschenwürde die zentrale Wertentscheidung im Grundgesetz.

Die Menschenrechte müssen immer in ihrer Gesamtheit nach den International Bills of Human Rights der Vereinten Nationen gesehen und umgesetzt werden. Ein zentraler Punkt ist die Gleichberechtigung, die durch die Maßnahmen der Gleichstellung erreicht werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf die garantierten Menschenrechte und Freiheiten. Unterscheidungen, zum Beispiel nach Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Sprache oder Herkunft, missachten die internationalen Menschenrechte. Es gibt darüber hinaus zentrale UN-Menschenrechtspakte, zum Beispiel den UN-Zivilpakt oder den UN-Sozialpakt. International gibt es zahlreiche Konventionen, die sich mit Rechten von Menschen befassen und von den meisten Staaten ratifiziert wurden. Hierzu gehören zum Beispiel die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1981. Das internationale Übereinkommen zu den Frauenrechten haben bisher 185 Staaten unterzeichnet. Wenige Länder wie der Iran haben die Frauenrechte der UN-Konvention nicht unterzeichnet. Seit Jahr 1969 gibt es die UN-Rassendiskriminierungskonvention. Eine wichtige UN-Menschenrechtskonvention ist auch die Genfer Flüchtlingskonvention.

Seit dem Jahr 1951 gibt es die internationale Vereinbarung beim Umgang mit Flüchtlingen. Zu den Rechten der Flüchtlingen gehören zum Beispiel: der Schutz vor Diskriminierung, die Anerkennung der Religionsfreiheit, der freie Zugang zu Gerichten, der Schutz vor Ausweisung oder die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge. Die UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes wurde in den Vereinten Nationen im Jahr 1948 beschlossen. Völkermord ist seit dieser Zeit ein Straftatbestand. Es gibt zahlreiche Staaten (St.2005), die die Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (CPPCG) nicht unterschrieben haben, zu diesen Ländern gehört zum Beispiel Japan oder Thailand. Vor allem auch afrikanische Staaten sind der Konvention gegen Völkermord nicht beigetreten. Auf europäischer Ebene gibt es die Europäische Menschrechtskonvention. Die Konvention setzt sich mit vielen Menschenrechten und Grundrechten auseinander und trat 1953 in Kraft. Enthalten sind die klassischen Freiheitsrechte, wie die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit oder die allgemeine Handlungsfreiheit. Zentrales Organ bei der Europäischen Menschenrechtskonvention ist der Europarat. Es gibt bis heute 14 Zusatzprotokolle zu den rechtlichen Verfahrensbestimmungen.