Mietrechtskonflikte gehören zu den Problemen, die immer neue Regelungen und Vorschriften hervorgebracht haben und die vor allem in Deutschland häufig auftreten, da die Deutschen im europäischen Vergleich viele Mietverhältnisse eingehen. Man kann einfach unterscheiden in Mietregelungen, die frei unter den Parteien ausgehandelt werden, und bestimmten rechtlichen Sonderregelungen, die Wohnungen betreffen, die staatlich gefördert wurden und einer bestimmten Preisbindung unterliegen. In diesen Fällen gelten die rechtlichen Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes. Wurde der Wohnraum zur Vermietung frei finanziert, so kommen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), ab den Paragrafen 535 zur Anwendung. Die rechtlichen Grundsätze, zum Beispiel zu Mieterhöhungen, kommen im Paragrafen 557 “Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz” im BGB zur Sprache. Mietrechtsaspekte betreffen eine Vielzahl von Punkten, die von der Abfallentsorgung bis zur Zwangsvollstreckung reichen und heute sehr umfangreich gesetzlich geregelt und Kommentiert sind. Insbesondere aber die Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen führen immer wieder zu Rechtskonflikten. Der Bundesgerichtshof hat sich auch in diesem Themenbereich durch Urteile geäußert, die sich in vielen qualifizieren Informationsportalen kommentiert werden.
In Deutschland gilt seit dem Jahr 2004, die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die unter anderem in der Anlage die II. Berechnungsverordnung beinhaltet, die sich mit der Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Wohnraums befasst. Hier werden unter anderem auch Aspekte, wie die Berechnung von Verwaltungskosten festgeschrieben. Die Betriebskostenverordnung regelt hingegen Themen, wie die Müllbeseitigung, die Kosten für Fernsehanschlüsse oder auch die Umlagen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Wäsche- und Trockenräume. Man kann also attestieren, dass alle Aspekte bei Mietverhältnissen heute umfangreich geregelt sind und man Informationsangebote hierzu umfangreich findet, um sich vorab zu Infomieren. Auch die rechtlichen Aspekte des Mietvertrags sind klar definiert. Die gesetzlichen Regelungen zu diesen Punkten des Mietvertrages findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in den Allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse ab §535. Der Paragraf 550 zum Beispiel, legt die gesetzlichen Regelungen zur Form des Mietvertrages fest. Ab dem Paragraf 565 werden Punkte der Kündigung behandelt. In der Schweiz ist das Obligationenrecht in der geänderten Fassung, ab dem Jahr 2008, für die rechtlichen Regelungen zuständig. In der zweiten Abteilung/Achter Titel wird das Mietrecht behandelt. In Österreich sind Aspekte des Mietrechts unter anderem im Mietrechtsgesetz (MRG) oder der Zivilprozessordnung zu finden.