Patent- und Schutzrechte

Es gibt verschiedene Arten von Schutzrechten, die sich auf Patente, Urheberrechte, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster beziehen können. In Deutschland gibt es das “Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten” (Erstreckungsgesetz/ErstrG), das zuletzt im Jahr 2004 in der geänderten Fassung in Kraft trat. Paragraf 1 regelt die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen. Im zweiten Unterabschnitt, ab dem Paragrafen Sechs, werden die besonderen Vorschriften für Patente behandelt, unter anderem regelt das Gesetz: die Wirkung der Patente, die Patentanmeldung, die Patentdauer oder auch die Prüfung der Patente. Ab dem § 20 werden die Markenschutzrechte behandelt, unter anderem gibt es Regelungen zur Prüfung angemeldeter Marken oder auch der Markenschutzdauer. Warenzeichen und Marken werden ab dem Paragrafen 30 behandelt, der sich auch mit sonstigen Kennzeichnungen auseinandersetzt. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt die näheren Bestimmungen in diesem Schutzbereich. In den verschiedenen Abschnitten werden die gesetzlichen Regelungen zum Werk, dem Urheber, das Urheberpersönlichkeitsgesetz, die Verwertungsrechte und weitere Rechte umfassend geregelt. Urheber sind nach deutschem Recht immer körperliche Personen und nicht juristische Personen. Das heißt, dass die Rechte einer oder mehreren Personen zuzuordnen sind. Das Verwertungsrecht bezieht sich unter anderem auch auf die Themen des Vervielfältigungsrechts des §16 des Urheberrechts und auf die Paragrafen 17 und 18 UrhG, die sich mit dem Verbreitungs- und Ausstellerrecht beschäftigen. Sonderbestimmungen zu den Schutzrechten der ehemaligen DDR sind im Einigungsvertrag festgehalten worden.

In Deutschland sind vor allem Wissenschaftler von den Schutzrechten betroffen. Es gibt aber auch viele andere Schöpfergruppen, die Schutzrechte in Anspruch nehmen können. Es gibt Institutionen, wie das Deutsche Patent- und Markenamt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren, die Informationsbroschüren oder Checklisten zum Downloaden anbieten. Dies ist immer sinnvoll, um in dem komplexen Verfahren auch Formal richtig zu handeln. Informationen zu den Schutzrechten von Musikern, Fotografen, Bildende Künstler oder Filmproduzenten bekommt man zum Beispiel bei den Verwertungsgesellschaften. Viele der Vereine haben umfangreiche Services für ihre Mitglieder, die durch Verbandszugehörigkeit auch gut organisiert sind. In Österreich gibt es das “Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte”. In der Schweiz sind die rechtlichen Regelungen im “Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht” festgeschrieben. Es gibt auch im Zuge der Harmonisierung in diesen Rechtsbereich zahlreiche Informationen im Netz. Man findet die Richtlinien zur europäischen Harmonisierung in der Richtlinie 2001/29/EG, die im Jahr 2001 erlassen wurde und viele Aspekte in diesem Themenbereich beleuchtet.