Rechtsgebiete

Klarheit besteht in Fragen des Rechtsgebiets zuerst hinsichtlich der Definition des Begriffes. So wird unter dem technischen Begriff des Rechtsgebiets zunächst ein Teilgebiet des Rechts verstanden. Darüber hinaus ist das wissenschaftliche Feld der Rechtsgebiete aber durchaus bis heute umstritten. Allerdings hat man sich im Laufe der Jahre, vielleicht auch konkludent, auf eine einheitliche Darstellung des Themas geeinigt, um eine bessere Handhabung des Rechts in Theorie und Praxis zu ermöglichen. Insofern ist die Klassifizierung einer Rechtsmaterie in eines der Rechtsgebiet durchaus praktisch relevant. Dies gilt zum einen für die universitäre Ausbildung im Recht. Hier erfordert bereits die Aufstellung eines sinnvollen und durchdachten Lehrplans die Kenntnis über die Zugehörigkeit einer Rechtsmaterie zu einem Rechtsgebiet. Dies gilt gleichermaßen für die organisatorischen Bereiche des juristischen Hochschulwesens, etwa für die venia legendi eines Lehrbeauftragten, die schließlich auch ganz konkret für ein Rechtsgebiet gelten muss. Von diesen wissenschaftlichen Bezügen abgesehen ist die Einteilung einer Norm in ein Rechtsgebiets auch konkret bedeutsam für die Praxis, etwa für die Beurteilung der Zuständigkeit von Gerichten oder Anwälten. Dabei sind verschiedene Methoden zur Einteilung einer Norm oder Rechtsmaterie in ein konkretes Rechtsgebiet denkbar. So können die einzelnen Rechtsgebiet zuerst hinsichtlich ihres sachlichen Regelungsbereichs geordnet werden. Diese so genannte formale Sichtweise ist aufgrund ihrer innerlichen Konsequenz und Nachvollziehbarkeit heute die vorherrschende Methode. Ebenso denkbar ist aber auch eine lebensnahe Einteilung unter der Berücksichtigung der einzelnen Lebenssachverhalte, die von einer Rechtsmaterie geprägt werden. Dieses Kriterium provoziert allerdings eine stark subjektivierte, und damit kaum brauchbare, Sicht auf das Rechtsgebiet und ist demnach abzulehnen.

Entsprechend den vorangestellten Erläuterungen ist das Recht als solches zunächst in zwei Bereich aufzuteilen, die als solche vollkommen unstrittig sind. Dabei geht es um den Gegensatz von privatem, oder zivilem, zu öffentlichem Recht. Eine Einteilung, beziehungsweise Unterscheidung kann dabei hinsichtlich des sachlichen Regelungsbereiches getroffen werden. So regelt das öffentliche Recht das Verhältnis zwischen dem Staat als Träger der öffentlichen Gewalt und den Bürgern als einzelnen Privatrechtssubjekten. Im Gegensatz dazu regelt das private oder bürgerliche Recht das Verhältnis der Bürger als Privatrechtssubjekten untereinander. An diesem Beispiel wird auch die oben vorgestellte formelle Betrachtungsweise klar. Allerdings hört die Klarheit auch bereits an dieser Stelle auf. So wird das Strafrecht nach herrschender Meinung ebenfalls als eigenständiges Rechtsgebiet verstanden. Das ist angesichts der oben dargestellten Kriterien logisch inkonsistent, da im Strafrecht Sanktionen des Staates als Träger öffentlicher Gewalt gegen den Bürger als Privatrechtssubjekt im Falle des deliktischen Handels normiert sind. Demnach gliedert es sich in die Definition des öffentlichen Rechts ein. Dennoch ist die Verselbstständigung als Ausnahme, die die Regel bestätigt grundsätzlich sachgerecht. So beinhaltet das Strafrecht ein derartig hohes Maß an methodischer und kultureller Selbstständigkeit, dass eine sachliche Unterscheidung absolut gerechtfertigt ist. Darüber hinaus gibt es ebenfalls Bestrebungen, das deutsche Arbeitsrecht, welches systematisch und formell ein Teil des Privatrechts ist, ebenfalls als eigenständiges Rechtsgebiet zu verstehen. Diese Bemühungen werden jedoch zu Recht teilweise verworfen.

Diese vorangestellten Überlegungen sind vor allem formeller Natur und daher nicht unbedingt von Bedeutung für die private Rechtsberatung. So ist jeder deutscher Anwalt auch Volljurist, der in jedem Teil des Rechts tätig werden kann. Relevanz kann die Unterteilung in diesem Bereich daher nur erlangen, wenn es etwa um Zuständigkeiten vor Gerichten oder um ähnliche Sachverhalte geht.

Arbeitnehmerrecht

Das Arbeitnehmerrecht ist Bestandteil des Arbeitsrechts. Es besteht sowohl aus internationalen (EU) als auch nationalen Rechtsvorschriften. Bestandteile des Arbeitnehmerrechts können auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sein.

Arbeitsrecht

Für jeden Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber ist es wichtig, sich im Falle von Meinungsverschiedenheiten und Vertragsabschlüssen auf ihr Recht berufen zu können. Diese Regelungen sind in Deutschland im Gesetz verankert.

Asylrecht

Das, im deutschen Grundgesetz fest verankerte Asylrecht für politische Flüchtlingen und Verfolgte, ist ein allgemein anerkanntes und wichtiges Menschenrecht. Dennoch hat dieses Grundrecht durch den sogenannten Asylkompromiss von 1993 eine erhebliche Einschränkung erfahren, welche zwar vor allem dem politischen Kompromiss geschuldet ist, aber doch erhebliche rechtlich und ethische Probleme mit sich bringt.

Ausbildungsrecht

Jeder, der heutzutage einen Beruf erlernt und dies mit einer Ausbildung durchführt, fällt unter das Ausbildungsrecht, welches Berufsbildungsgesetz (BBiG) genannt wird. Hier werden Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden geregelt und es dient dem Schutz der Ausbildung.

Ausländerrecht

Zumeist ist man über seine Rechten und Pflichten im Heimatland einigermassen aufgeklärt. Doch manchmal will oder muss man seine vetraute Umgebung verlassen und sich im Ausland aufhalten. Welche Rechte und Pflichten kommen auf einen Ausländer in Deutschland zu?

Baurecht

Das Baurecht gehört neben dem Steuerrecht zu den wenigen öffentlichen Rechtsmaterien, die nahezu jeden Bürger im Laufe seines Lebens berühren. Entsprechend verständlich ist das Interesse der Bürger an diesem Rechtsgebiet, das ähnlich wie alle anderen Normen des öffentlichen Rechts bisweilen seine Tücken hat.

Beamtenrecht

Mit Beamtenrecht wird ein Sonderrecht eines Teiles von natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes bezeichnet. Es ist ein Teil des „Besonderen Verwaltungsrechts“ und gehört zum öffentlichen Recht.

Betreuungsrecht

Die auf der in § 1896 BGB gesetzlich festgelegte Kernvorschrift findet Anwendung bei der Pflegschaft und Vormundschaft (Betreuungsgesetz - BtG). Der hauptsächliche Teil des Gesetzes wurde in das Bürgerliche Gesetzbuch unter dem Titel „Rechtliche Betreuung“ eingearbeitet (§§ 1896 ff BGB).

Erbrecht

Das Erbrecht gehört heute einerseits zu den gestaltungsbedürftigsten, zum anderen aber auch zu den beratungsintensivsten deutschen Rechtsgebieten. Insbesondere das Bedürfnis zur präventiven Sachverhaltsgestaltung wiegt hier schwer und erklärt das hohe Bedürfnis an Rechtsberatung in diesem Bereich.

EU-Recht

Für das Alltagsleben der Bürger gewinnen die Aktivitäten der Europäischen Union seit Jahren massiv an Bedeutung. Umso wichtiger kann es für den Einzelnen sein, sich mit Hilfe sachkundiger Ansprechpartner einen Überblick über die sich hieraus ergebenden Rechte und Möglichkeiten zu verschaffen.

Fischereirecht

Beim Angeln und Fischen sind bestimmte gesetzlichen Reglungen zu beachten, weil dieses äußerst populäre Hobby ansonsten schnell zu einem besonders kostspieligen Vergnügen wird. Sowohl das Gewässer als auch die Tiere bedürfen dem Gesetzgeber zufolge besonderem Schutz.

Gewerbemietrecht

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss geeignete Geschäftsräume nachweisen können. In der Regel werden diese gemietet, wobei das so genannte Gewerbemietrecht Anwendung findet.

Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht ist alles rund um Immobilien geregelt. Neben dem Grund und Boden geht es auch um Erbbaurecht und Wohnungseigentum. Das Grundstücksrecht gehört zum Sachenrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Hochschulrecht

Das Hochschulrecht regelt sämtliche Verfahrensweisen und Vorgänge innerhalb einer Hochschule, ist also zum Beispiel für Universitäten und Fachhochschulen bindend.

Internetrecht

Das Internetrecht hat angesichts der rasanten Entwicklung des Internets natürlich immens an Bedeutung gewonnen. Dabei stellte diese neue Rechtsmaterie, vor allem aufgrund der notwendigen Internationalität, gewisse Herausforderungen an das deutsche Recht und ist damit das derzeit mit das dynamischste Recht.

Jugendstrafrecht

Gemäß der Psychologie zur menschlichen Entwicklung sind Kinder und Jugendliche erst ab einem gewissen Alter in der Lage, das Unrecht einer begangenen Tat einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln. Sie müssen also anders belangt werden als Erwachsene.

Kinderrecht

Alle Kinder und Jugendliche haben Rechte. Um diese umzusetzen wurden spezielle Gesetze verabschiedet, um die Rechte der Kinder zu schützen.

Kindschaftsrecht

Das Kindschaftsrecht ist eine im BGB verankerte Zusammenfassung der rechtlichen (zivilen) Regelung der Beziehung zwischen Eltern und Kind. 1998 fand eine umfassende Reformierung dieses Gesetzes statt.

Kirchenrecht

Religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften verfolgen ihre eigenen Ziele und Wertvorstellungen und unterwerfen sich deshalb gesonderten Ordnungssystemen. Sämtliche Angelegenheiten innerhalb dieser Gemeinschaften werden dann auf Grundlage dieses Rechts behandelt und beurteilt.

Mietrecht

Nicht immer ist das Verhältnis zwischen dem Mieter und seinem Vermieter harmonisch und konfliktfrei, wie man sich wünschen würde. Der Mieter kann aber bei Problemen kompetenten Rat und Rechtshilfe einholen.