Bundeswehr

Rund 250.000 aktive Soldaten sind in der Bundeswehr tätig. Der Auftrag ergibt sich durch Artikel 87a des Grundgesetztes. In Absatz 1 heißt es: “Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.” Das aktuelle Weißbuch der Bundeswehr aus dem Jahr 2006 legt die Aufgaben der Bundeswehr für die nächsten Jahre fest. Das Weißbuch 2006 wurde durch das Kabinett beschlossen und durch das Bundesministerium der Verteidigung kommuniziert. Die Grundlagen der deutschen Verteidigungspolitik legen die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) fest. Die aktuelle Fassung ist aus dem Jahr 2003. Zu den Aufgaben der Bundeswehr nach dem Weißbuch gehört auch der Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Schon seit den 1990er Jahren wurde die Bundeswehr im Ausland aktiver. Gerade seit den Terroranschlägen in New York und der Solidaritätserklärung der damaligen deutschen Regierung, haben sich die internationalen Aufgaben der Bundeswehr verändert. Deutschland ist seit dem Jahr 1955 Mitglied der NAT0 (North Atlantic Treaty Organization), deren Grundprinzip die Solidarität ist. Jüngstes Mitglied ist seit dem Jahr 2009 Albanien. Das Hauptquartier ist in Brüssel. Auf der Petersburger-Konferenz wurde der Aufbau von Afghanistan beschlossen, der auch eine Entsendung der ISAF (International Security Assistance Force) vorsah. Die internationale Sicherheitsunterstützungstruppe wird von der NATO geführt. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution (1386) im Dezember 2001 die Mission verabschiedet. Im gleichen Monat wurde auch das Mandat zur Beteiligung deutscher Truppen bei der ISAF-Mission erteilt. Seit dieser Zeit ist die Bundeswehr in Afghanistan vertreten. Nach den Resolutionen der UN (1386/1833) wurde das Mandat der Bundeswehr in der ISAF im Jahr 2008 durch den Bundestag weiter bestätigt.

Die Marine der Bundeswehr ist heute auch im Horn von Afrika zum Schutz vor Piraten tätig. Der erste größte Auslandseinsatz hatte die Bundeswehr innerhalb der Operation Allied Force im Kosovo-Krieg. Verfassungsrechtlich war die Beteiligung im Kosovo-Krieg 1999 sehr umstritten. Die oberste Bundesbehörde der Bundeswehr ist das Bundesministerium für Verteidigung, das sich in militärische und zivile Verwaltungsbereiche gliedert. Die Bundeswehr gliedert sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine. Seit dem Jahr 2000 ist auch Streitkräftebasis eine Teilstreitkraft. Der Zentrale Sanitätsdienst ist ein eigenständiger militärischer Organisationsbereich. Zu den zivilen Organisationsbereichen gehört zum Beispiel die Militärseelsorge oder Rechtspflege der Bundeswehr. Der Bundesminister für Verteidigung ist im Friedensfall der oberste Befehlshaber. Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist der ranghöchste Soldat und wird durch den Einsatzführungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung unterstützt. Der Generalinspekteur der Bundeswehr und der Bundesverteidigungsminister legen die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung fest. Es gibt mehrere Einbindungen der Bundeswehr in die demokratischen Strukturen, mit parlamentarischen Kontrollen wie dem Verteidigungsausschuss.

Die Innere Führung der Bundeswehr kennt das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Die Grundrechte der Soldaten dürfen nur eingeschränkt werden, wenn es der militärische Auftrag erfordert. Die Soldaten haben ein aktives und passives Wahlrecht. Die Rechte, bzw. Einschränkungen, der Bundeswehrsoldaten sind im Grundgesetz Paragraf 17a festgehalten. In Deutschland gibt es die Wehrpflicht seit dem Jahr 1956. Die allgemeine Wehrpflicht regelt Paragraf 1 des Wehrpflichtgesetzes. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist in Verfassung festgeschrieben. Das Bundesamt für Zivildienst (BAZ) in Köln ist für Kriegsdienstverweigerungsverfahren und den Zivildienst als Bundesbehörde zuständig. Die Rechtgrundlage legt das Zivildienstgesetz, das Februar 2009 zuletzt geändert wurde. Vor allem die Gleichstellung zwischen Wehrdienst und Zivildienst ist ein Ziel der Gesetzgebung.

Seit dem Jahr 2003 ist der Grundwehrdienst auf neun Monate festgelegt. Der Grundwehrdienst kann zusammenhängend - oder unter bestimmten Voraussetzungen - unterbrochen abgeleistet werden. Mit einer bestimmten Qualifikation kann man den Grundwehrdienst freiwillig bis 23 Monate verlängern. Die freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes mit zusätzlichen Wehrdienstleistungen ist nur möglich, wenn die Bereitschaft für Auslandseinsätze erklärt wird. Beim Grundwehrdienst von neun Monaten wird kein Auslandseinsatz durchgeführt. Wehrpflichtige können sich auch als Zeitsoldaten bewerben. Die Bundeswehr hat eine eigene Karriereseite für die militärische und zivile Karriere. Die Bundeswehr-Karriere-Seite bietet zahlreiche Informationen zu den Möglichkeiten zum Download. Hier kann man auch mit Verantwortlichen chatten.