Bundesnachrichtendienst

Der Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach und Berlin ist der Auslandnachrichtendienst Deutschlands. Er ist einer von drei Nachrichtendienste in Deutschland, neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst. Über 6.000 Mitarbeiter sind hier beschäftigt. Die Dienststelle ist dem Bundeskanzleramt zugeordnet. Aufgabe des BND ist die Beschaffung und Auswertung von zivilen und militärischen Informationen aus dem Ausland, die sicherheits- und außenpolitisch von Relevanz sind. der BND bedient sich hierbei nachrichtendienstlicher Mittel, die nur der Behörde zur Verfügung stehen. Verdeckte Tätigkeiten von Ermittlern, Observationen und andere Maßnahmen können hierzu durhgeführt werden. Der BND hat keine Exekutivbefugnis wie die Polizei und kann deshalb selbst keine Verhaftungen vornehmen. Innerhalb des Bundesnachrichtendienstes gibt es verschiedene Abteilungen, die unterschiedliche Aufgaben haben. Die Aufgaben der Abteilungen reichen von Gesamtlage / Führungs- und Informationszentrum bis zur Abteilung Umzug nach Berlin. Bis 2011 sollen die Dienststellen von Pullach und Berlin in Berlin zusammengefasst sein. Die Abteilung TE ist zum Beispiel für den Internationalen Terrorismus und die Internationale Organisierte Kriminalität zuständig. Die Leitung des BND unterliegt dem Präsident, dem Vize-Präsident, dem Vize-Präsidenten für militärische Angelegenheiten und dem Vize-Präsidenten für Zentrale Aufgaben und Modernisierung. Das Gesetz zum Bundesnachrichtendienst gibt die rechtlichen Regelungen vor. Hier werden zum Beispiel Themen behandelt wie: die Befugnisse; die besondere Form der Datenerhebung; die Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten; die Auskunft an die Betroffenen; oder auch die Berichtsplicht.

Im Paragraf 12 zur Berichtspflicht heißt es: “Der Bundesnachrichtendienst unterrichtet das Bundeskanzleramt über seine Tätigkeit. Über die Erkenntnisse aus seiner Tätigkeit unterrichtet er darüber hinaus auch unmittelbar die Bundesministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten; hierbei ist auch die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig.“Darüber hinaus gibt es ein Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Deutsche Parlamentarische Kontrollgremium ist ein Organ des Bundestages, das Einblicke in die Arbeit der deutschen Geheimdienste nehmen kann. Die Mitglieder des Gremiums sind gegenüber anderen Parlamentariern zur Geheimhaltung verpflichtet. Solche Gremien gibt es auch auf Länderebene zu den jeweiligen Landesbehörden für Verfassungsschutz. Auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss kann in Geheimdienstaffären eingesetzt werden. Affären gab es in der Vergangenheit genügend, zum Beispiel die Irak-Affäre im Jahr 2006. Hier ging es um den Verteidigungsplan des irakischen Diktators Saddam Hussein - den Schneckenplan - den BND-Mitarbeiter den Amerikanern nach Medienrecherchen übergeben haben sollen.