Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz ist ein Bundesgesetz, das sich mit dem Umgang von Betäubungsmitteln in Deutschland auseinandersetzt. Das Bundesgesetz fußt auf internationale Abkommen, zum Beispiel der UN-Konvention gegen narkotische Drogen aus dem Jahr 1961. Das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) trat im Jahr 1981 in Kraft. Das Gesetz geht unter anderem auf die Begriffsbestimmungen bei Betäubungsmittel ein und widmet sich den Erlaubnisverfahren, den Pflichten im Betäubungsmittelverkehr, der Überwachung, den Vorschriften für Behörden, den Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie den Betäubungsmittelabhängigen Straftäter. Zu dem Betäubungsmittelgesetz gibt es drei Anlagen. Anlage 1 beschäftigt sich den nicht-verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Hier werden in drei Spalten die Stoffe aufgeführt. In der ersten Spalte findet man die internationalen Namen (International Nonproprietary Names /INN). Die zweite Spalte führt die nicht geschützten Stoffbezeichnungen auf. Die dritte Spalte enthält die chemische Stoffbezeichnung nach der Nomenklatur der International Union of Pure and Applied Chemistry (IUPAC). In der Anlage 2 werden die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel behandelt. In Anlage 3 zum Betäubungsmittelgesetz werden die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel gelistet. Die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln regelt die Abgabe und den Verkehr der Betäubungsmittel, die in der dritten Anlage des Betäubungsmittelgesetzes definiert sind. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) ist im Jahr 1998 in Kraft getreten.

In Deutschland gibt es auch das Betäubungsmittelrezept, das zum Verschreiben von Betäubungsmittel notwendig ist und vom Arzt sicher aufbewahrt werden muss. Innerhalb eines Monats dürfen nur bestimmte Höchstmengen verschrieben werden und es dürfen nicht mehr als zwei Betäubungsmittel gleichzeitig verschrieben werden. Zur Schmerztherapie in Notfällen können Ärzte von der Regelung abweichen. Analog des deutschen Betäubungsmittelgesetzes gibt es in Österreich das Suchtmittelgesetz (SMG). Das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Suchtmittelgesetz) geht auf Regelungen zu Suchtgiften, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen ein. In der Schweiz gibt es das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) aus dem Jahr 1951. Im ersten Kapitel 1, Artikel 1, des Gesetzes sind Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain und Cannabis. Zu den Betäubungsmitteln in dem Schweizer Gesetz gehören insbesondere Rohmaterialien wie Opium, Mohnstroh, Kokablatt und Hanfkraut. Zu den abhängigkeitserzeugenden psychotropen Stoffen, laut des Schweizer Gesetzes, gehören zum Beispiel zentrale Stimulantien vom Wirkungstyp des Amphetamins, Halluzinogene wie Lysergid und Mescalin, oder zentral dämpfende Stoffe vom Wirkungstyp der Barbiturate oder Benzodiazepine.

Wichtige Hinweise

Informationen aus diesem Portal sollten Sie niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden! Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker! Nehmen Sie niemals Medikamente oder auch Heilkräuter ohne Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker ein!

Die Artikel dieses Portals werden zum großen Teil von registrierten Benutzern bereitgestellt und viele Benutzer arbeiten ständig an der Verbesserung, dennoch können Beiträge falsch sein und möglicherweise sogar gesundheitsgefährdende Empfehlungen enthalten.