Lebensmittelzusatzstoffe

Die Welt der europäischen und nationalen Gesetze und Vorschriften, bezüglich der Lebensmittelzusatzstoffe ist für den Endverbraucher oftmals schwer zu durchschauen. Im Prinzip sind die Vorschriften für auf europäischer Ebene transparent und einheitlich. Es gibt über 300 verschiedene Lebensmittelzusatzstoffe, die von der EBL/Europeen Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), zugelassen sind. Der Sitz der Behörde ist in Parma, Italien. Die aktuellen Auflistungen der E-Nummern und die Definition der Lebensmittelzusatzstoffe sind über das Internet verfügbar. Für den Verbraucher sind die Informationen nur sinnvoll, sofern er sich gut in Chemie und Biologie auskennt. Unter der E-Nummer 307 findet man zum Beispiel die Kennzeichnung des Lebensmittelzusatzstoffes: “Alpha-Tocopherol (Antioxidationsmittel; Farbstabilisator, …). Man kann die Lebensmittelzusatzstoffe generell unterscheiden in ihre Eigenschaften. Diese Eigenschaften können die Haltbarkeit der Produkte beeinflussen oder zum Beispiel ihre Farbe beeinflussen. So sagt die E-Nummer 110 aus, dass es sich um die Lebensmittelfarbe Orange handelt. In Deutschland gibt es für die Zusatzstoffe eine sinnvolle Regelung. Zugelassen werden nur Zusatzstoffe, die amtlich ausdrücklich erlaubt sind.

Es gibt unterschiedliche Gründe warum Hersteller ihre Produkte mit Lebensmittelzusatzstoffen versehen. Oft spielt die Haltbarkeit eine entscheidende Rolle, man spricht dann von einer technologischen Notwendigkeit, die auch dadurch sinnvoll sein kann, das bestimmte Produkte besser verarbeitet werden können. Hersteller von Lebensmittel verwenden aber vor allem Zusatzstoffe um Kaufanreize zu schaffen. Jede Nation hat ihre eigenen geschmacklichen und farblichen Präferenzen beim Lebensmittelkonsum. Eier zum Beispiel, gibt es je nach Zielland in unterschiedlichen Farbvariationen. Lebensmittelzusatzstoffe können auch sehr positive Eigenschaften haben, so zum Beispiel können die Zusatzstoffe bestimmte Forderungen in der Ernährungsphysiologie erfüllen. Grundsätzlich sollen die Lebensmittelzusatzstoffe von der Industrie nur in einem ausreichenden Maß eingesetzt werden. Höchstmengen sind bei vielen Produkten vorgeschrieben, wenn nicht gibt es einen Wert der “Good Manufactoring Practice” entspricht, einfach gesagt, ein guter praktischer Wert. Wichtig für den Verbraucher ist, dass die Zusatzstoffe auf ihre unbedenklichen gesundheitlichen Auswirkungen geprüft werden. Die Firmen müssen bei der Zulassung ihre wissenschaftlichen Dokumentationen vorlegen, die eine Unbedenklichkeit nachweisen. Auch dürfen die Endverbraucher nicht getäuscht werden. Bei Lebensmittelzusatzstoffen herrscht also eine bestimmte Verbrauchertransparenz. Über das Internet gibt es viele Informationen zu den Zusatzstoffen. Sofern man sich näher informieren will, kann man auch die E-Nummer-Lebensmittelzusatzstoffe näher analysieren. Die Nummern müssen bei Produkten mit Lebensmittelzusatzstoffen unter der Zutatenliste aufgeführt werden.

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