Rettungsdienste

Der Rettungsdienst in Deutschland ist Ländersache. Die Länder erlassen Gesetze für die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Rettungsdienst kann in Deutschland durch kommunale Rettungsdienstunternehmen, der Feuerwehr und/oder den Hilfsorganisationen bewerkstelligt werden. Zu den großen Hilfsorganisationen gehört das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter Samariter-Bund (ASB) oder die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH). Zusätzlich gibt es noch spezielle Gemeinschaften der Hilfsorganisationen oder spezialisierte Hilfsorganisationen für die Luft-, Wasser- und Bergrettung, zum Beispiel die DLRG oder die Bergwacht. In der Luftrettung gibt vier große Dienstleister: der ADAC, die Deutsche Flugrettung (DFR), das Innen Ministerium und die Bundeswehr. Die Seenotrettung wird über die Deutsche Gesellschaft für Schiffsbrüchige (DGzRS) sichergestellt. Die DGzRS ist auch in dem internationalen Such- und Rettungsdienst (SAR) als deutsche Instanz eingebunden. Der Rettungsdienst wird über die zuständigen Leitstellen koordiniert. Die Rettungsleitstelle frägt zum Beispiel die aufnahmebereiten Kliniken ab und weist bei Bedarf ein geeignetes Krankenhaus zu. Es gibt keine einheitlichen europäischen Standards bei der Schnelligkeit der Hilfeleistungen. In der Regel sollten die Rettungsdienste aber zwischen 10 und 20 Minuten nach der Alarmierung am Rettungsort sein. Was in Europa geregelt ist, ist die rettungsdienstliche Einsatzkleidung oder die Krankenfahrtragen. In Europa gibt es die einheitliche Notrufnummer 112. Das internationale Symbol für den Rettungsdienst ist Star of Life. Es besteht aus einem Kreuz mit drei blauen Balken in sowie einem weißen Äskulapstab (Umwundene Schlange am Stab).

Das Star-of-Live-Symbol darf in Deutschland nur von Organisationen geführt werden, die im Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz (BKS) organisiert sind. Der BKS ist der Dachverband für private Rettungsdienste in Deutschland. In Österreich ist der Rettungsdienst Sache der Gemeinden in den Ländern. Hilfsorganisationen, wie das Österreichische Rote Kreuz, der Arbeiter Samariter-Bund Österreich oder der Malteser Hospitaldienst Austria, sind im Rettungsdienst stark vertreten. Ein kleiner Hilfsverein ist in Österreich ist zum Beispiel das Grüne Kreuz, das auch Rettungstransporte durchführt. Eigenständige Hilfsorganisationen sind die Österreichische Wasserrettung oder der Österreichische Bergrettungsdienst. Im Jahr 2000 wurde der österreichische Rettungsdienst neu strukturiert. Formgebend ist u.a. das österreichische Sanitätergesetz. In Wien gibt es die Wiener Berufsrettung als landesgesetzliche Rettungsorganisation, die mit vier großen Hilfsorganisationen zusammenarbeitet. In der Hauptstadt gibt es 12 Stationen, die mit Notärzten und Sanitätern besetzt sind. Wie in Österreich, ist in der Schweiz der Rettungsdienst Gemeindesache. Zusätzlich gibt es Gesetze aus den Kantonen. Die meisten Rettungsdienste sind Spitalen angeschlossen. Es gibt öffentlich-rechtliche und private Rettungsdienste. Die Schweiz ist in Bezug auf den Rettungsdienst sehr liberal organisiert. Die zentrale Notrufnummer in der Schweiz ist die 144 neben der 112.

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