Die Rechtsmedizin, auch Gerichtsmedizin oder Forensische Medizin genannt, hat viele Aufgaben- und Forschungsgebiete und stellt naturwissenschaftliche und medizinische Kenntnisse zur Rechtspflege zur Verfügung. Rechtsmediziner sind im Auftrag der Staatsanwaltschaften tätig und klären zum Beispiel die Todesursache ab oder widmen sich im Auftrag der Staatsanwaltschaft den natürlichen und unnatürlichen Todesarten. Auch können die Rechtsmediziner den Todeszeitpunkt ermitteln oder auch die Identität der Person rechtsmedizinisch feststellen. Pathologen führen auch Obduktionen durch, allerdings nur wenn eine nicht-natürliche Todesursache ausgeschlossen ist oder wenn die Menschen in einer Klinik sterben. In Deutschland gibt es zahlreiche rechtsmedizinische Institute, die man zum Beispiel über die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin in Freiburg findet. In den Bereich der Rechtsmedizin fallen zahlreiche ärztliche Aufgaben zur Beweisführung bei Straftaten, zum Beispiel bei fraglichen schweren Körperverletzungen, Misshandlungen oder Notzuchten sowie unklaren Todesfällen. Es gibt verschiedene Aufgaben- und Forschungsdisziplinen innerhalb der Rechtsmedizin, hierzu gehört zum Beispiel die Thanatologie, die forensische Toxikologie und forensische Traumatologie, die Alkohologie, die forensische Sexualmedizin oder die forensische Molekularbiologie. Mit der letzteren Forschung kann man DNA-Untersuchungen bei ungeklärten Todesfällen durchführen. Andere Schwerpunkthemen in der Rechtsmedizin sind zum Beispiel die Begutachtung von ärztlichen Kunstfehlern, die Versicherungsmedizin oder die Erstellung von Abstammungsgutachten.
Die Rechtsmedizin ist vor allem durch zahlreiche Fernsehproduktionen in den öffentlichen Fokus gerügt. Die Geschichte der Gerichtsmedizin wurde vor allem im 19. Jahrhundert als Medizingebiet fundamentiert. Zu den bedeutendsten Vertretern im Bereich der Rechtsmedizin in diesem Jahrhundert gehörte zum Beispiel der deutsche Pathologe und Staatsarzneikundler Johann Ludwig Casper, der 1850 die praktische Unterrichtsanstalt für forensische Medizin in Berlin gründete. Caspers wird als der Begründer der modernen Rechtsmedizin gesehen. Zu den bekannten Persönlichkeiten in der Geschichte der Rechtsmedizin des 19. Jahrhunderts gehörte auch ein Schüler Caspers, Karl Liman (1818-1891). Er war unter anderem an der Planung des damals neuen Berliner Leichenschauhauses maßgebend beteiligt. Gerade um 1900 wurde die Kriminalität in der Großstadtberlin immer größer und es wurden erste Gerichtsärzte in die polizeiliche Tatortarbeit einbezogen. Heute ist die Rechtsmedizin der Charité - Hochschulmedizin Berlin eine der führenden deutschen Institute für Rechtsmedizin. Allerdings wurde die Rechtsmedizin schon im 16. Jahrhundert bekannt, zum Beispiel wurde 1532 die “Constitutio Carolina Criminalis” im Reichstag in Regensburg ins Leben gerufen - das erste allgemeine Strafrecht in Deutschland - bei dem Ärzte bei medizinischen Rechtsfragen hinzugezogen wurden.
Informationen aus diesem Portal sollten Sie niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden! Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker! Nehmen Sie niemals Medikamente oder auch Heilkräuter ohne Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker ein!
Die Artikel dieses Portals werden zum großen Teil von registrierten Benutzern bereitgestellt und viele Benutzer arbeiten ständig an der Verbesserung, dennoch können Beiträge falsch sein und möglicherweise sogar gesundheitsgefährdende Empfehlungen enthalten.