Aushilfsjobs

Aushilfetätigkeiten werden sehr häufig von Studenten wahrgenommen oder von Menschen die ein Minijob suchen. Minijobs sind Jobs bis zu einem monatlichen Arbeitsentgelt von 400 Euro (s. Kategorie Nebenjob). Die Minijobs sind steuer- und abgabefrei und fallen unter die Rubrik der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Zwischen 400-800 Euro gibt es eine Gleitzone der Niedriglöhne, die versicherungspflichtig sind, allerdings mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Die Minijob-Zentrale Knappschaft Bahn-See bietet hierzu viele Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Studenten, auch wenn sie BAföG erhalten, können prinzipiell Minijobs annehmen. Ab dem Wintersemester 2008 gibt es neue Regelungen zum BAföG-Bezug und 400-Euro-Jobs. Wer BAföG oder Kindergeld bekommt ist an bestimmte Verdienstgrenzen gebunden. Für BAföG-Empfänger gibt es zum Beispiel die 4206 Euro Grenze beim Jahresverdienst. Über diese Grenze kann eine Anrechnung der Leistungen stattfinden. In der Regel versteht man unter Aushilfstätigkeiten Jobs, die keine fachliche Ausbildung verlangen und nur vorübergehend wahrgenommen werden. Da Aushilfsjobs vor allem von Studenten wahrgenommen werden, gibt es im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Studenten einige Regelungen. Wer mehr als 400 Euro verdient muss dem Arbeitsgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Der Arbeitsgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Studenten haben einen Steuerfreibetrag von 7664 Euro im Jahr (nicht bei BAföG- und Kindergeldleistungen), das macht 638 Euro im Monat. Studenten in diesem Niedriglohnbereich, bei weniger als 20 Stunden in der Woche, müssen sich nicht extra krankenversichern.

Die Rentenversicherung muss abgeführt werden und steigt prozentual zur Lohnhöhe. Wer nicht über den jährlichen Studentenfreibetrag und die vorgeschriebenen Arbeitszeiten, kommt verliert zum Beispiel nicht den mitversicherten Krankenkassenschutz über die Eltern. Grundsätzlich sollte man sich bei Aushilfs- oder Ferienjobs über die rechtlichen Regeln bei Studentenjobs erkundigen. Für den Studentenstatus selbst spielt der Verdienst der Studenten ohne staatliche Leistungen erstmals keine Rolle. Kurzfristige Ferienjobs zahlen sich in der Regel immer aus. Wer dauerhaft feste Nebenjobs an der oberen Grenze der Arbeitsentgelte wahrnimmt, geht immer auch ein Risiko ein. Gefährlich wird es, wenn Studenten sich am Rande der freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeiten bewegen. Studenten sollten wenn möglich immer im Vorfeld der Tätigkeiten mit einem Steuerberater (evtl. der Eltern) reden. Aushilfsjobs auf 400-Euro-Basis können auch Arbeitslose wahrnehmen. Sie müssen allerdings den Agenturen für Arbeit solche Erträge melden. Grundsätzlich kann man auch mehrere Aushilfsjobs auf 400-Euro-Basis wahrnehmen, die Erträge der Jobs werden allerdings ab 400 Euro addiert und sind dann sozialversicherungspflichtig.