Freiwilliges Soziales Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr, kurz FSJ, bietet Jugendlichen und jungen Menschen bis 27 Jahren die Möglichkeit für sich und andere Menschen etwas zu tun. Die Grundlagen legt das neue Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Mit dem neuen Gesetz sind die Freiwilligendienste - Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) - zusammengeführt. Das FSJ bietet sich für junge Menschen an, die sich zwischen der abgeschlossenen Schulbildung und der Berufsausbildung, bzw. dem Studium, gemeinnützig tätig werden wollen. Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate, mindestens aber sechs Monate. Man kann auch in Ausnahmefällen bis 24 Monate das FSJ absolvieren. Mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr kann man in vielen Bereichen im In- und Ausland tätig werden, zum Beispiel in sozialen, kulturellen oder auch politischen Einrichtungen. Man kann zum Beispiel in der Alten- und Behindertenpflege, der Jugendarbeit, der Kinderbetreuung oder in den Kirchengemeinden arbeiten. Das FSJ bietet für jungen Menschen die Chance sich weiter zu entwickeln, andere Menschen kennenzulernen, die Gesellschaft mitzugestalten, oder sich in den sozialen Berufen zu orientieren. Man kann sich auch in ökologischen Projekten einbringen, zum Beispiel im Denkmalschutz oder dem Umweltschutz. Alle Mitarbeiter von FSJ/FÖJ sind bei den Trägern und/oder den Einsatzstellen sozialversichert und sind rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende.

Die FSJ-Angehörigen bekommen ein angemessenes Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung. Die FSJ-Mitarbeiter bekommen auch Ermäßigungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Die Eltern haben ein Anspruch auf Kindergeld. Das FSJ ist keine berufliche Tätigkeit, vielmehr werden die Freiwilligen als Hilfskräfte eingesetzt, die von hauptberuflichen Fachkräften unterstützt werden. In Deutschland gibt es den Zusammenschluss der Bundeszentralen der freien Trägerverbände FSJ: der Bundesarbeitskreis FSJ. Auf den Web-Seiten des Bundesarbeitskreises FSJ bekommt man nützliche Informationen zu den Einsatzfeldern, den Einsatzstellen und vielen anderen wichtigen FSJ-Themen. Hier bekommt man auch allgemeine Informationen zu den Bewerbungen und den Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminaren. Insgesamt sind beim FSJ/FÖJ 25 Seminartage verpflichtet. Bei Auslandseinsätzen sind fünf Ausbildungswochen gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel beginnt das FSJ zum August oder September eines Jahres und geht über 12 Monate. Eventuell gibt es aber je nach Veranstalter auch andere Anfangszeiten. Nach Abschluss des FSJ/FÖJ stellen die Träger eine Bescheinigung aus. Studienbewerber dürfen durch ihre FSJ/FÖJ-Tätigkeiten nicht benachteiligt werden.