Nebenjobs

Nebenjobs (auch Minijobs genannt) sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bis 400 Euro monatlichem Arbeitsentgelt. Das Sozialgesetzbuch kennt drei verschiedene Arten von geringfügigen Beschäftigungen bzw. Minijobs: die Minijobs bis 400 Euro; die Minijobs in Privathaushalten und die Kurzfristige Beschäftigung bzw. die Saisonarbeit. Minijobs werden steuerlich und sozialversicherungstechnisch anders bewertet als reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind steuer- und abgabenfrei für die Arbeitnehmer. Neben den versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigungen können Minijobs versicherungsfrei ausgeübt werden. Sofern ein Arbeitnehmer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat und mehreren Minijobs nachgeht, werden die Arbeitsentgelte zusammengerechnet (ohne kurzfristige Beschäftigungen) und es handelt es sich dann ab der 400-Euro-Grenze nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs, sondern werden vielmehr die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Geht ein Arbeitnehmer neben dem Hauptberuf zwei oder drei Nebenjobs nach, wird dies mit der Hauptbeschäftigung verrechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich die Arbeitslosenversichrung wird auf die Nebenjobs nicht berechnet. Es gibt neben den Minijobs auch Beschäftigungen in der Gleitzone für den Niedriglohnbereich zwischen 400 und 800 Euro. Bei mehreren Beschäftigungen ist der Gesamtbetrag maßgebend. Die Beträge in der Gleitzone sind versicherungspflichtig und der Arbeitgeber hat reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Auf das Arbeitsentgelt in der Gleitzone der Niedriglöhne müssen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosengeldbeiträge reduziert bezahlt werden. Meldungen von Arbeitsverhältnissen in der Gleitzone müssen den zuständigen Krankenkassen gemacht werden und nicht der Minijob-Zentrale. Natürlich können auch Arbeitslose Minijobs ausüben und dies den Agenturen für Arbeit melden. Minijobs sind oft ein erster Einstieg in die neue Berufswelt für Arbeitslose. Man kann sich auf den Seiten der Bundesagentur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse über Minijob-Angebote erkundigen. Auch im Internet gibt es zahlreiche Minijob-Börsen über die Jobplattformen. Die Arbeitgeber melden die Minijobs bei der Minijob-Zentrale Knappschaft Bahn-See an. Die Knappschaft Bahn-See ist ein umfassender Sozialversicherungsträger zu dessen Verbund u.a. Kranken- und Pflegeversicherungen oder die Rentenversicherungen gehören. Auch die Minijob-Zentralen sind hier angeschlossen. Auf dem Webportal der Minijob-Zentrale Knappschaft Bahn-See bekommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlreiche Informationen zum Thema Minijobs und Niedriglohnjobs. Für Arbeitnehmer sind Informationsthemen wie Meldeverfahren, Beiträge oder Steuerrecht aufgearbeitet. Hier findet man auch Formulare oder bekommt Auskünfte. Viele Informationen zu den Minijob-Themen bekommt man natürlich auch bei den Agenturen für Arbeit oder teils auf den Online-Portalen der Jobbörsen.