Das Bildungswesen ist in Deutschland fällt unter die Kulturhoheit der Länder, die landesspezifische Schulregelungen haben. Alle staatlichen Bildungseinrichtungen, von der Grundschule bis zum Gymnasium, nennt man Regelschulen. Außerhalb des Systems, gibt es auch Regelungen zu freien Bildungseinrichtungen. Es gibt zwei Formen von Schülern. Schüler, die eine Regelschule besuchen und Regelschüler genannt werden, und Schüler die Integrationsschulen besuchen. Diese werden heute Integrationsschüler genannt. Dies betrifft zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die eine anerkannte Behinderung haben und speziellen Förderschulen besuchen. In staatlichen Schulen beträgt die Stundenzeit in der Regel 45 Minuten. Für jedes Fach gibt es bestimmte festgelegte Unterrichtseinheiten. Je nach deutschsprachigen Land, sind die Fächer gleichrangig oder hochrangig strukturiert. So gibt es in Deutschland zum Beispiel Haupt- und Nebenfächer. Je nach Bildungspolitik in den deutschen Ländern, gibt es an jeder Schule eine Stundentafel. Die Stundentafel legt fest, welche Fächer in der Woche, mit welcher Stundenzahl angesetzt sind. Typische Unterrichtsfächer sind allgemeine Bildungsfächer. Zu diesen gehören unter anderem: Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Religionslehre, Erdkunde, Sport, Musik, Kunst und die klassischen Fremdsprachen, wie Englisch oder Französisch. Latein und andere Fremdsprachen werden vereinzelt zusätzlich angeboten. Es gibt auch spezielle Unterrichtsfächer, die an Schulen angeboten werden, zum Beispiel in den Grund- und Förderschulen der Sachunterricht, der früher eher der Heimatkunde glich. Zu den speziellen Unterrichtsfächern gehört auch in manchen Regelschulen, die Hauswirtschaftslehre. Als Pflichtfächer oder ordentliche Lehrfächer werden Unterrichtseinheiten genannt, die versetzungsrelevant sind. Der Religionsunterricht nimmt eine Sonderstellung ein. Hier gibt es in den Ländern unterschiedliche Regelungen, die meist durch gesellschaftspolitische Konditionierungen geprägt sind. Schulische Arbeitsgemeinschaften und andere Unterrichtsformen können an einer Schule als außerordentlicher Unterricht geboten werden.
Unter Wahlpflichtfächer - oder in Österreich auch Wahlpflichtgegenstände genannt - versteht man Fächer, die man in bestimmten Schulen frei wählen kann, dann aber als Pflichtfächer verbindlich sind. Auch die Vorschriften für Wahlpflichtfächer sind von den Bestimmungen der Länder abhängig. Schulinhalte und Unterrichtsfächer sind natürlich von den Klassen abhängig. So werden zum Beispiel Fremdsprachen an Regelschulen nur ab einer bestimmten Klasse angeboten. Die Schulpflicht bezieht sich auf die Verfassungen der Länder. In der Regel beginnt die Schulpflicht mit fünf bis sieben Jahre. Die Dauer der Schulpflicht liegt in den meisten Bundesländern zwischen neuen und zehn Jahren. Je nach europäischen Mitgliedsland wird die Schulpflicht auch Unterrichtspflicht oder Bildungspflicht genannt. Jedes Land hat seine spezifischen Bildungsregelungen und unterschiedliche Schulkriterien, auch in Bezug auf die Gewichtung der Fächer und der Stundentafeln. In Deutschland ist man seit Jahren bemüht, die unterschiedliche Bildungspolitik der Länder, nach bundesweiten Einheitsregelungen zu strukturieren. Dies betrifft vor allem die Bildungsinhalte und Abschlussregelungen. Die Bildungsinhalte der Fächer werden zeitnah durch die Landes- und Bundesgremien neu ausgerichtet. Vor allem auch der Fremdsprachenunterricht ist besonders wichtig in einem vereinten Europa. Auch die Bildung in den naturwissenschaftlichen Fächern soll zukünftig opt