Vaterschaftstest

Seit Jahren ist eine öffentliche Diskussion anhängig, bezüglich der Vaterschaftstests. Mit den neuen Gesetzen zur Gendiagnostik hat der Bundestag die Regeln verschärft beschlossen (St. Mai 2009). Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnotikgesetz) sollen heimliche Vaterschaftstests verboten werden. Heimliche Vaterschaftstests sollen mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Heimliche Vaterschaftstests sind Gentests, die vom Vater durchgeführt werden, ohne die Zustimmung des Kindes, bzw. der erziehungsberechtigten Mutter. Stimmt das Kind oder die erziehungsberechtigte Mutter dem Vaterschaftstest zu, so handelt es sich um einen einvernehmlichen Gentest zur Vaterschaftsbestimmung. Heimliche Vaterschaftstests werden vor Gericht nicht anerkannt, auch wenn der Test klar ein Ergebnis kommuniziert, dies hatte der Bundesgerichtshof entschieden. Hier werde das Grundrecht zur informellen Selbstbestimmung des Kindes verletzt, so die Kernbegründung zum Urteil des BGH. Gerichte dürfen in Deutschland nur Vaterschaftstests zulassen, die rechtmäßig durchgeführt wurden. Im Jahr 2008 gab es ein weiteres Urteil des Bundegerichtshofes zu den Vaterschaftstests. Vor Gericht muss danach derjenige Beweise vorlegen, der etwas Günstiges durch das Gerichtsverfahren erwartet. Beweiserleichterungen gibt es zum Beispiel für zweifelnde Väter, die den echten Vater verklagen wollen, zum Beispiel weil der zweifelnde Vater Unterhalt gezahlt hat und diesen Unterhalt vom vermeidlich echten Vater zurück will. So kann der vermeidlich echte Vater durch ein Gerichtsverfahren in die Situation kommen, evtl. ein Abstammungsgutachten erstellen zu lassen.

Babys können nach den neuen Gesetzesinitiativen vor der Geburt getestet werden, allerdings nicht zur Bestimmung des Geschlechts oder den Eigenschaften des Babys. Das neue Gendiagnostikgesetz soll auch weitere klare gesetzliche Regelungen zu Gentests bringen, zum Beispiel in Bezug auf das Verlangen des Arbeitsgebers Gentests beim Arbeitnehmer durchzuführen. Auch Versicherungen betrifft das neue Gendiagnostikgesetz. In Deutschland gibt es den Bundeverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten e.V. in Köln, der zum Thema Abstammungsgutachten Informationen anbietet und ein Gutachterverzeichnis nach Bundesländern führt. Die Vaterschaftstests müssen durch einen qualifizierten Sachverständigen unter wissenschaftlicher Aufsicht durchgeführt werden. Durch das neue Gendiagnostikgesetz soll aus medizinischen Gründen ein Arztvorbehalt vorgeschrieben werden. Alle Gentests sollen mit umfangreicher Aufklärung und Beratung versehen werden. Politisch umstritten bleibt die Vaterschaftstests-Frage. Kritiker bemängeln unter anderem, das freiwillige und rechtmäßige Vaterschaftstests in Zukunft leicht zum Regelfall werden könnten. Dies könne zum Beispiel auch Ausländer in Deutschland betreffen, die eine Beweisführung führen müssten, um Angehörige nach Deutschland zu holen.

Wichtige Hinweise

Informationen aus diesem Portal sollten Sie niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden! Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker! Nehmen Sie niemals Medikamente oder auch Heilkräuter ohne Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker ein!

Die Artikel dieses Portals werden zum großen Teil von registrierten Benutzern bereitgestellt und viele Benutzer arbeiten ständig an der Verbesserung, dennoch können Beiträge falsch sein und möglicherweise sogar gesundheitsgefährdende Empfehlungen enthalten.