Schwangerschaftstest

Die Schwangerschaft kann heute schon rund eine Woche nach der Befruchtung mit einem Bluttest durch den Frauenarzt nachgewiesen werden. Viele Frauen nutzen zuerst den Stäbchenschnelltest, den es seit den 1980er Jahren gibt. Der Stäbchentest kann einem Nachweis über die Schwangerschaft nach rund 14 Tagen bringen. Die Stäbchenschnelltests sind heute in Apotheken, Drogerien oder teils auch in Einkaufszentren erhältlich. Durch den Urin wird der Nachweis zur Schwangerschaft über den Stäbchentest geführt. Die Genauigkeit des Tests liegt bei über 90 Prozent. Sollte zuerst kein positives Ergebnis des Stäbchentests vorliegen, kann man den Test nach den Gebrauchshinweisen der Hersteller ein paar Tagen später wiederholen, wenn sich evtl. mehr des Schwangerschaftshormons HCG im Blut gebildet hat. Nach dem Stäbchentest sollte man weitere Untersuchungen beim Arzt durchführen lassen. Ein erneuter Urintest, ein Bluttest oder eine Ultraschalluntersuchung kann beim Frauenarzt durchgeführt werden. Ultraschalluntersuchungen können rund sechs Wochen nach ausbleiben der Regel den Nachweis über eine Schwangerschaft führen. Die neuen Bluttests sind meist schon ab dem sechsten bis neunten Tag aussagekräftig. Den Nachweis über die Schwangerschaft führt man bei Blut- und Urintests über das Schwangerschaftshormon HCG (Human Chorion Gonadotropin). Dieses Hormon wird nur in der Schwangerschaft gebildet. Das Hormon wird in der Plazenta gebildet. Über den Nachweis des HCG-Spiegels im Blut wird die Schwangerschaft im Labour bestimmt. Nach dem positiven Ergebnis der Schwangerschaftstest wird der Arzt einen Termin für die erste Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung machen.

In Deutschland hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf medizinische Betreuung von einem Frauenarzt oder einer Hebamme. Dies gilt für die Schwangerschaft, der Geburt und die ersten Wochen nach der Geburt. Der Mutterpass ist das wichtigste Dokument der werdenden Mütter. Es enthält u.a. die Feststellung der Schwangerschaft durch den zuständigen Frauenarzt oder der zugelassenen Hebamme. Alle relevanten medizinischen Daten der Mutter und des Kindes werden in den Mutterpass bis zur Geburt eingetragen. Auch der voraussichtliche Geburtstermin wird in den Mutterpass eingetragen. Man sollte den Pass immer mit sich führen, um auch in einem Notfall schnell und effizient die Mutter behandeln zu können. In Österreich gibt es den vergleichbaren Mutter-Kind-Pass. Zu den Untersuchungsleistungen der Krankenkassen in der Schwangerschaft gehören zum Beispiel die drei Ultraschalluntersuchungen. Frauenärzte und Hebammen können zu den Vorsorgeuntersuchungen und den Kostenübernahmen viele Informationen geben. Dies betrifft auch die Leistungen der Krankenkassen bei Komplikationen in der Schwangerschaft.

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