Vogelgrippe

Die Vogelgrippe steht heute umgangssprachlich für Infektionskrankheiten bei Vögeln, die sich mit dem Influenza-A/H5N1-Typ infiziert haben. Der Virustyp kam 2004 aus Asien nach Europa und gilt als sehr aggressiv. Harmlose Variationen waren schon Ende der 1970er Jahre bekannt. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine sogenannte Zoonose, d.h., es handelt sich um gegenseitige Übertragungswege Tier und Mensch. Gefährdet sind vor allem Menschen, die einen intensiven Kontakt mit infizierten Tieren haben. Die Übertragung von Mensch zu Mensch können nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Schwerwiegende Krankheitsverläufe bei diesen Virusinfektionen kennt man bei Hühnern, Puten oder Fasanen. Wildlebende Wasservögel oder auch Säugetiere sind in der Regel weniger empfänglich gegen den Influenza A/H5N1-Typ und die Krankheitssymptome sind weniger ausgeprägt. Bei Enten und anderen Wasservögeln sind Influenza-A-Viren weit verbreitet, ohne dass die Tiere daran erkranken oder schwersterkranken. Die Vogelgrippe gilt neben der Rinderpest als einer der schlimmsten Erkrankungswellen unter Tieren. Die größte Gefahr des Virustyps ist seine Mutationsfähigkeit, die auch für den Menschen eine Gefahr darstellt. Vor allem in weiten Teilen Chinas hat man einen hohen Verbreitungsgrad. Man findet im Internet WHO-Verbreitungskarten für die Vogelgrippe. Durch handelsübliche Desinfektionsmittel kann man der Vogelgrippe gut begegnen. Der Virus kann aber trotzdem, zum Beispiel im Kot, über einige Wochen verharren. Die Vogelgrippe ist wie andere Geflügelinfektionen meldepflichtig. Grundlage zum Schutz vor Geflügelinfektionen stellt die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dar.

In der Verordnung wird auch die Stallpflicht für Geflügelarten wie Hühner, Enten, Gänse oder Perlhühner geregelt. Die Ämter für Verbraucherschutz informieren über die ausgewiesenen Gebiete. Jeder Geflügelhalter kann aber eine Sondererlaubnis für die Freihaltung beim zuständigen Amt für Verbraucherschutz stellen. Es werden dann amtliche Untersuchungen eingeleitet. Bei infizierten Vögeln mit dem Influenza A/H5N1-Typ treten Symptome wie allgemeine Schwäche, eine erschwerte Atmung, Ödeme, Durchfall, Blaufärbung der Haut oder Schleimhäute, oder auch neurologische Störungen der Motorik auf. Der Tod durch den Virustyp tritt bei den meisten Vögeln ein. Bei Menschen treten grippeähnliche Symptome wie Fieber, Atemwegserkrankungen oder Gliederschmerzen auf. In der Folge kommt es häufig zu Lungenentzündungen und starken Magen-Darm-Beschwerden. Die Vogelgrippe kann durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden.

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