Alters- und Filmfreigabe

Der Gesetzgeber hat in Deutschland zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Kinofilme, Videofilme, DVD-Filme und Fernsehfilme mit bestimmten Auflagen ausgestattet. Die Filmwirtschaft setzt die Altersfreigaben durch eine Selbstkontrolle fest. In Deutschland ist FSK/Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft für die Beurteilung zuständig. Die Organisation, die sich über Gebühren finanziert, richtet sich nach dem deutschen Jugendschutzgesetz und den eigenen Organisationsgrundsätzen. Die FSK prüft vor allem auch die Freigabe von Filmen an bestimmten Feiertagen in den einzelnen Bundesländern.

Die Altersfreigaben sind nach einem bestimmten Muster kategorisiert. So gibt es Kennzeichnungen von Altersfreigaben nach 6 Jahren, 12 Jahren, 16 Jahren und 18 Jahren und Freigaben ohne Altersbeschränkungen. Bei Video- der DVD-Filmen ist die Kennzeichnung auf dem Kassettenrücken des Filmes. Besondere Verbote gibt es bei jugendgefährdenten Filmen, die zum Beispiel Gewalt verherrlichen. In solchen Fällen werden die Freigaben für Kinofilme oder Video- und DVD-Filme verweigert.

Die FSK hat zur Prüfung der Produktionen unabhängige und ehrenamtliche Prüfer, die für drei Jahre ernannt werden und die besondere pädagogische Erfahrungen mit Kinder und Jugendlichen haben. Ein wichtiges Kriterium bei der Ernennung ist, dass die Prüfer nicht in der Film- und Medienwirtschaft tätig sind. Innerhalb einer bestimmten Gremienstruktur werden die Filme geprüft, klassifiziert und freigegeben. Bei der Freigabe der Filme, insbesondere bei Kinofilmen, gab es in den letzten Jahren immer wieder Kritik an den Freigaben. Viele Medienfachleute sehen Handlungsbedarf bei der Modernisierung der Altersfreigaben. Die Grundsätze richten sich nach einer 50 Jahren alten Tradition und sind heute nur noch bedingt auf das Computerzeitalter anzuwenden. Trotz aller Kritik erfüllt die FSK und andere Medienkompetenzinstitutionen wichtige Aufgaben beim Kinder- und Jugendschutz.