Die Kinowerbung unterliegt ähnlichen Konzepten wie die Fernsehwerbung. Sie ist jedoch für eine breitere Masse konzipiert und damit nicht so streng auf eine Zielgruppe gerichtet. Dieser Umstand liegt darin begründet, dass die Zielgruppe höchstens anhand des gezeigten Hauptfilmes ermittelt werden könnte. Dies gilt bei einer bestimmten Genre Einteilung. Dennoch sind die Besucher meist mehrere verschiedener Zielgruppen zuzuordnen. Der Vorteil der Kinowerbung ist, dass sich das Publikum den Spots nicht ohne weiteres entziehen kann, da diese direkt vor dem Hauptfilm gezeigt werden. Im Gegensatz zum Fernsehen, kann man nun aber nicht einen anderen Kanal anschalten, um die Werbepause zu überbrücken. Der Hauptfilm beginnt ohne längere Pause direkt im Anschluss der Kinowerbung.
Der Zuschauer stellt ebenfalls Bedingungen an eine Kinowerbung. Im Kino herrschen andere Dimensionen vor beim herkömmlichen Fernseher, die sich sowohl visuell als auch tonal aufwendiger darstellen. Daraus resultierend sind Werbespots für die Kinowerbung auf diese Erwartungshaltung ausgelegt, indem sie eher filmischen Charakter haben.
Kinowerbung ist häufig länger als die Fernsehwerbung. Einen großen Anteil an den gezeigten Spots nimmt Werbung ein, die im Fernsehen nicht gezeigt werden darf. Diesbezüglich ist vor allem die Tabakwerbung zu nennen, die jedoch nach Vorgaben des Jugendschutzgesetzes erst in Vorstellungen ab 18 Uhr gezeigt werden darf. Diese Regelung greift auch bei hochprozentigen alkoholischen Getränken. Zusätzlich kommen Spots hinzu, die auch im Fernsehen beworben werden. Einen weiteren Anteil an der geziegten Kinowerbung besitzen auch regionale Dienstleistungen und Produkte, die in der allgemeinen Fernsehwerbung nicht auftauchen. Sie werden aus Kostengründen meist in Form von Kinodias gezeigt, wobei der Ton von einer CD kommt. Daher ist die Ton- und Bildqualität meist geringer als bei aufwendig produzierten Kinospots. Im weitesten Sinne kann die Plakatwerbung für Produkte und Filme im Kino Foyer mit in die Kinowerbung einbezogen werden. Klassisch ist hier beispielsweise die Werbung für Eis zu nennen.
Schwerpunktmäßig bewirbt die Kinowerbung neue filmische Produkte, die in so genannten Trailern, dem Publikum präsentiert werden sollen. Trailer umfassen eine Laufzeit von bis zu 90 Sekunden, in der Ausschnitte des Films gezeigt werden. Diese so aneinander gereiht, dass sie möglichst viele Zuschauer animieren in den beworbenen Film zu gehen. Ferner existiert noch die Form von kurzen Teasern, die nur einen ganz kurzen Einblick in den zukünftigen Film geben und meist schon ein Jahr im Voraus gezeigt werden.
Zeitlich umfasst die Kinowerbung eine feste Einteilung. Zuerst werden häufig kommerzielle Produkte beworben. Danach folgt zumeist ein einzelner Werbespot der GEZ, GVU, einer Umweltschutzorganisationen oder des Gesundheitsministeriums. Im Anschluss erfolgt die Ausstrahlung der Kinotrailer und Teaser. Die Gesamtdauer der Kinowerbung liegt in der Regel zwischen 15 und 30 Minuten, kann jedoch bei Filmhighlights, die große Besucherzahlen erwarten lassen, auch bis zu 45 Minuten andauern.
Die Ausstrahlung der Kinowerbung erfolgt über den Kinoprojektor, der auch den Hauptfilm zeigt. Sie wird von Werbe- und Filmproduktionsfirmen produziert. Vermittler bieten sie den verschiedenen Kinos bundesweit an. Kinowerbung umfasst jedoch nur 1% des gesamten Werbemarktes. Der Werbewert der Kinowerbung beträgt in Deutschland um die 100 Millionen Euro.