Architektenkammern

Das Architektenrecht kennt viele Facetten, die vor allem für die Vertragsbeziehung zwischen Architekten und Bauherren wichtig sind. Diese Aspekte betreffen allgemeine Themenfelder wie das Honorarrecht, das Berufsrecht oder das allgemeine Architektenvertragsrecht. Obwohl ein grundsätzliches Vertragsrecht besteht, gibt es doch Vorschriften, insbesondere zur Leistungsbeschreibung und den Honoraren, die unter anderem unter die Honorarordnung für Architekten und Bauingenieure (HOAI) fallen. Bei Architekten gibt es spezielle standesrechtliche Normen, wie sie auch in anderen Berufen üblich sind. In der Regel sind Architekten als Freiberufler tätig. Die Kammern sind auch wichtig, da hier die Architekten eingetragen sind und so offiziell die Berufsbezeichnungen tragen können. Die Landeskammern der Architekten sind öffentliche-rechtliche Körperschaften, die besondere Aufgaben wahrnehmen, unter anderem in der Förderung der Stadt- und Landschaftsarchitektur oder in der vorherrschenden Baukultur. In der Bundesarchitekturkammer, die als Dachorganisation tätig ist, sind die einzelnen Bundesverbände und Vereinigungen der Architekten und Ingenieure zusammengeschlossen. Bundesarchitektenkammer (BAK-) mit Sitz in Berlin ist auch Mitglied der europäischen Dachverbandes Architects Council of Europe und des Weltverbandes der Architekten. Die Bundesarchikturkammer unterhält ein Büro in Brüssel.

Zu den Verbänden, die in der Bundesarchitektenkammer organisiert sind gehören zum Beispiel: der Bund Deutscher Architekten; der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine; die Vereinigung Angestellter Architekten oder der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten. Über das Internet findet man zahlreiche Informationen zu den Leistungen der Kammern und den Mitgliedschaften. Gerade auch im Bereich von Fachseminaren zu Zukunftsthemen und Fortbildungen sind die Kammern umtriebig.