Wohnungsbaugenossenschaften

In Deutschland wurde das erste Genossenschaftsgesetz zu Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 1899 erlassen. Auf Grund der damaligen schlechten Wohnsituation in Deutschland, wurden spezielle Wohnungsbaugenossenschaften gegründet, die bis heute Millionen von Mitglieder haben. Es gibt in Deutschland über 2.000 Genossenschaften und Vereine, die rund zwei Millionen Wohnungen verwalten. In der Bundeshauptstadt Berlin gehören zum Beispiel rund zehn Prozent der Wohnungen zu den regionalen Wohnungsbaugesellschaften. Je nach Zweck der Genossenschaften oder Bauvereine können auch andere verwandte Begriffe, wie Baugenossenschaften oder Wohnungsgenossenschaften, verwendet werden. Für die Mitglieder der Wohnbaugenossenschaften oder anderer Bauvereine ergeben sich besondere Regelungen im Mietrecht, zum Beispiel in Bezug auf die Mitgliedsgleichbehandlung. Besondere Regelungen betreffen zum Beispiel die Mieterhöhung oder den Todesfall des Mietglieds. Auch gibt es bestimmte Regelungen zu den Verwaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die seitens der Wohnbaugenossenschaften durchgeführt werden müssen. In der ehemaligen DDR gab es früher analoge Arbeitnehmerwohnungsbaugenossenschaften, die nach der Wende dem westdeutschen Genossenschaftsrecht unterstellt wurden und bis heute Wohnungen anbieten und verwalten.

Heute spielen in den Wohnungsbaugenossenschaften wirtschaftliche Kriterien eine besondere Rolle, auch da die Genossenschaften einen Handlungsbedarf bei der Sanierung und Renovierung vieler Wohnungen haben. Viele der Wohnanlagen sind in die Jahre gekommen und müssen saniert werden. Das Grundprinzip der Wohnbaugenossenschaften bleibt aber, dass die Mitglieder unabhängig in ihrer Genossenschaft über das Wohneigentum und die Nutzung bestimmen und langfristige Lösungen zur Wohnkultur und den Wohnbedürfnissen finden. Themen wie das soziale Miteinander sind besonders wichtig in den Wohnanlagen der Wohnungsbaugesellschaft. Heute haben sich in Deutschland viele Wohnungsbaugesellschaften, die sich in der Vermarktung zusammengeschlossen haben, um die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens zu kommunizieren. Viele der Wohnungsbaugenossenschaften haben heute auch zahlreiche Informationsangebote im Netz. So kann man sich zum Beispiel über die Vorteile des lebenslangen Wohnens informieren oder auch gezielt in die Wohnungsangebote schauen. Die Genossenschaften haben in der Regel Wohnungen in allen Größen, für alle Zielgruppen. Ein Vorteil des Wohnens in den genossenschaftlichen Anlagen ist auch, dass die Objekte keine Spekulationsobjekte sind und man durch die Mitgliedschaft aktiv am Wohneigentum partizipiert.

Wohnungsbaugenossenschaften gibt es auch in Österreich und der Schweiz. Hier herrschen allerdings andere rechtliche Regelungen vor. In der Regel erfahren die österreichischen gemeinnützigen Genossenschaften auch betriebliche Förderungen durch die öffentliche Hand. In Österreich gibt es bestimmte nationale und landesweite Bestimmungen, unter denen man an gemeinnützige Genossenschaftswohnungen kommen kann. In der Schweiz gibt es zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften von Mitgliedern, die dem gemeinnützigen Ziel dienen. Es gibt in der Schweiz auch gemeinnützige Stiftungen, die Wohnungen anbieten. Es werden direkte und indirekte Förderungen angeboten, die sich auf den Wohnungsmarkt auswirken. Einige der Wohnungen sind auch Sozialwohnungen, die einen besonderen rechtlichen Stand haben.