Bauplätze

In Deutschland gibt es eine Reihe an Vorschriften und Regelungen, die sich mit Grundstücken und ihrer Bebauung auseinandersetzen. Die städtebauliche Entwicklung spielen die Bauleitplanung und die anschließende Flächennutzungsplanung eine wichtige Rollen, in der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. In die Planungen sind heute vor allem auch Umweltauswirkungen zu beachten. Innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung gibt es räumliche Teilgebiete, die in Bebauungsplänen übergehen. Man kann in der Erwartung eines Baulandes unterscheiden in subjektiven und objektiven Kriterien. Objektiv ist die qualifizierte Ausweisung eines Baulandes innerhalb des Flächennutzungsplanes. Eine subjektive Beurteilung bezieht sich auf das Bauerwartungsland. Wenn zum Beispiel Gebiete bereits bebaut wurden und erschlossen sind kann dies räumlich und zeitlich erweitert werden. Potentielle Baugrundstücke können auch Grundstücke sein, die zum Beispiel innerhalb einer Ortschaft von bebauten Grundstücken umgeben sind. Hierbei sind die Bebauungsnutzungen in der Regel als ortsüblich zu sehen. Wichtig bei Grundstücken, die als Bauland genutzt werden sollen, sind auch die Abstandflächen. Informationen darüber findet man in den deutschen Landesbauordnungen. In Deutschland ist oft der Mindestabstand von drei Metern für Wohn-und Mischgebiete vorgeschrieben. Teilweise gibt es Sonderregelungen für Bauten wie Garagen. Grundstücke, die nicht zu baulichen Zwecken geeignet sind - zum Beispiel durch negative Abstandsflächen - werden als Schikanierzwickel bezeichnet und erzielen naturgemäß niedrige Grundstückspreise.

Bauflächen werden durch die Nutzungsart bezeichnet, so gibt es zum Beispiel: Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Kerngebiete oder Mischgebiete. Für die einzelnen Gebiete gibt es weitere Untergliederungen nach den Hauptnutzungsoptionen, so gibt es zum Beispiel bei Wohngebieten - Reine Wohngebiete oder Sonderwohngebiete. Reine Wohngebiete dürfen nur für das Wohnen genutzt werden. Bei Mischgebieten sind Wohn- und Gewerbeansiedlungen möglich, wobei die Wohnsituation nicht nachhaltig durch die Gewerbeansiedlungen gestört werden dürfen. Kerngebiete sind oft Innenstädte, die für Wirtschaft, Handel und Kultur gedacht sind. Grundstück sind erschlossen, wenn sie an das öffentliche Straßen- und Wegerecht und an den Ver- und Entsorgungsnetzen angeschlossen sind. Man kann die Erschließungen unterscheiden nach den Maßnahmen, die inner- und ausserhalb eines Grundstückes wahrgenommen werden müssen. Des Weiteren unterscheidet man in öffentliche und nichtöffentliche Erschließungen. Die komplexen Regelungen zu Grundstücken, Bauerwartungsland oder qualifizierten Bauland und vielen anderen Fragen des Baurechts, findet man im deutschen Baugesetzbuch. Es regelt unter anderem auch die stadtplanerischen Instrumente.