Hypothekenbanken / Pfandbriefgesetz

Im Jahr 2005 wurde das Hypothekenbankgesetz von dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) abgelöst. Das ehemalige Hypothekenbankgesetz definierte auch den Begriff der Hypothekenbanken, so dass man heute keine gesetzliche Definition von Hypothekenbanken mehr hat. Mit dem Fall des Gesetzes ist auch die ehemalige Geschäftsfeldbegrenzung der Spezialbanken wie Hypotheken, Kommunalschuldverschreibungen oder Darlehensgeschäfte entfallen. Das neue Pfandbriefgesetz von 2005 wurde zur Novellierung im Jahr 2008/09 politisch initiiert. Die Pfandbriefgesetzesnovelle aus 2008 sieht vor, dass man generell den deutschen Pfandbrief stärken will und es hierzu technische Änderungen des Pfandbriefgesetzes geben soll. Es soll eine Geschäftsfelderweiterung geben. Mit in die neue Fassung des Pfandbriefgesetzes, soll auch die Einführung des Flugzeugpfandbriefs erfolgen. Grundsätzlich stellt die Novellierung eine weitere Stufe des Pfandbriefgesetzes dar, dass mit dem Gesetz von 2005, eine Neuordnung der Geschäftsoptionen der Kreditinstitute, in Bezug auf Pfandbriefgeschäfte brachte.

Der deutsche Pfandbrief stellt national und europäisch immer noch das größte gedeckte Schuldverschreibungssegment dar. Das Pfandbriefgeschäft unterliegt in Deutschland der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn und Frankfurt a.M. Das ganze Finanzwesen wird durch die deutsche Behörde der Finanzmarktaufsicht kontrolliert. Rund 1.600 Mitarbeiter sind in der Behörde tätig, die selbstständig arbeitet und unter Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen steht. Bei der Behörde können sich auch Verbraucher über Finanzinstitute oder Finanzprodukte informieren und auch Beschwerden bei Ansprechpartnern vortragen.