Bausparen

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, wohnen die Deutschen noch viel zur Miete. Der Bausparvertrag ist eine populäre Anlageform, um eine wohnwirtschaftliche Vermögensbildung mit staatlicher Förderung zu betreiben und vor allem für eine Altersvorsorge zu sorgen. Die Verträge mit den Bausparkassen werden natürlich vor allem für die Schaffung wohnwirtschaftlichen Kapitals benötigt. Vor allem Arbeitnehmer nutzen gerne die Förderungen durch den Staat und die Arbeitgebersparzulagen sowie die Wohnungsbauprämien. Vermögenswirksame Leistungen können vertraglich über die Tarifverträge definiert sein oder im Arbeitsvertrag benannt werden. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden dann vom Arbeitgeber auf ein Anlagekonto des Arbeitsnehmers getätigt. Auch der Arbeitnehmer kann auf das Anlagekonto einbezahlen. Die rechtlichen Grundlagen der Vermögenswirksamen Leistungen mit stattlichen Subventionen finden sich im Fünften Vermögensbildungsgesetz. Hier sind vor allem die Regelungen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmersparzulagen aufgeführt. Zu den Vermögenswirksamen Leistungen gehören aber auch Anlageformen wie Lebensversicherungen oder Banksparplan. Die große Beliebtheit der Bausparverträge erklärt sich in Deutschland vor allem durch die große Arbeitnehmerfreundlichkeit. Jeder Arbeitnehmer kann bis zu einer gewissen Verdienstgrenze sich so immobile Werte schaffen. Viele Menschen profitieren von den eigenen vier Wänden vor allem im Alter, wenn die erheblichen Kosten an Miete wegfallen. Auf Grund dessen, das zukünftig immer mehr Menschen weniger Rente bekommen, ist das Bausparen eine vernünftige Form der Altersvorsorge.

Man sollte das Bausparen recht früh beginnen, da hier auch die monatlichen Beiträge gering sind und man recht früh auch durch Wohnungsbauprämie profitieren kann. Die staatliche Subvention über Wohnungsbauprämien gibt es schon seit den 1950er Jahren und hat sich bei der staatlichen Wohnungsbauförderung bisher bewährt. Die Aufwendungen zur Förderung des Wohnbaus begrenzen sich nicht nur auf die Bausparverträge, sondern zum Beispiel auch auf die Erwerbskosten bei Wohnungsbaugenossenschaften oder auch speziellen Sparverträgen, die aber immer das Hauptziel haben müssen an selbstgenutztes Wohneigentum zu kommen. Es gibt bestimmte maximale Förderungen des Staats, die sich zum Beispiel nach dem Status als Einzelperson oder Ehepaar richten. Auch gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die für das Bausparen maßgebend sind. Rechtliche Regelungen zu den Wohnungsbauprämien sind im Wohnungsbau-Prämiengesetz verankert.

Hier werden zum Beispiel Themen wie: Prämienberechtigte, Höhe der Prämie, Prämienverfahren oder steuerliche Asekte der Prämien behandelt. Bausparverträge kennen spezielle Regelungen zum Beispiel in Bezug auf das Bausparguthaben, dem Regelsparbeitrag, der Mindestlaufzeit, dem Bewertungsstichtag, der Zuteilung oder dem definierten Bauspardarlehen. Es gibt zum Beispiel auch Vorausdarlehen, die vereinzelt wahrgenommen werden können, wenn der Vertrag noch nicht zuteilungsreif erfüllt ist. Auch kann man Bausparverträge inzwischen sehr individuell nach der Lebenssituation gestalten. Man sollte sich immer professionell bei Bausparverträgen beraten lassen und die Konditionen genau erklären lassen, insbesondere auch die staatlichen Subventionen.

Bauspardarlehen

Wer sein Haus nicht über 10, 15 oder noch mehr Jahre finanzieren möchte, der tut gut daran, sich schon früh mit einem Bausparvertrag ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu sichern. Je früher man einen Bausparvertrag dabei abschließt, desto größer ist der Profit, den man am Ende aus dem Vertrag ziehen kann.