Wohnungsämter

In Deutschland gibt es in allen Städten und Gemeinden Wohnungsämter, die auch andere Amtsnamen tragen können. Je nach Verwaltungsstruktur können auch die Ämter in bestimmte verwaltungstechnische Überstrukturen eingebaut sein. So können die Fachberater auch in Sozialämtern eingebunden sein oder auch bei der ARGE. In einigen Bundesländern heißen sie auch Amt für Wohnungswesen. Man kann generell unterscheiden in Beratungen für sozial schwächere Menschen und Förderungsberatungen, die sich zum Beispiel auf die Eigentumswohnungsförderungen beziehen. Wohnraumförderungen haben in Deutschland eine lange soziale Tradition, vor allem bei der Förderung des städtischen Wohnbaus. Wohnämter haben zahlreiche soziale Aufgaben, unter anderem helfen sie bei der Vermittlung von Sozialwohnungen. Diese unterliegen bestimmten gesetzlichen Verordnungen, zum Beispiel bei der Mietfestsetzung, der Mieterhöhung oder der Betriebskostenabrechnung (s. Mietrecht). Der staatliche geförderte Wohnungsbau hat in Deutschland vor allem in den 60-80er Jahren viele private Bauherrn interessiert. Da diese Verordnungen für die Mieter oft nicht transparent sind und es zu Konflikten mit dem Vermittler kommen kann, helfen die Bauämter, vor allem in diesem spezifischen Mietbereich. Sie helfen unter anderem auch bei Fragen zum festgelegten Mietspiegel oder bei Problemen mit Gebäude- und Baumängeln. Soziale Mietrechtsberatungen bekommt man auch bei Kündigungen oder anderen gravierenden Wohnrechtsfragen. Auch helfen die Ämter Menschen, die Obdachlos sind und eine Bleibe suchen. Die Ämter können auch Anträge auf Wohngeld und andere staatliche Förderungen prüfen.

Außerhalb der Services, in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau, sind die Wohnungsämter auch Ansprechpartner für viele private Investoren, die sich im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen und Informationen über staatliche Förderungen suchen. Auch Eigentümer von Wohnungen oder Häuser, die saniert oder modernisiert werden, können sich an die Behörden wenden. In Deutschland gibt es eine Reihe von Vorschriften und Regelungen in der Bauwirtschaft, die in das Landrecht fallen. Behörden in diesem Themenbereich findet man vor allem in den Landeshauptstädten und Regierungsamtsstädten. Informationen zu den Wohnungsämtern oder anderen Sozialämtern, die hierfür zuständig sind, bekommt man über das Internet. Die Ämter kommunizieren ihre Angebote über das Netz und man findet viele nützliche Informationen, zum Beispiel zu Sprechzeiten oder Ansprechpartner, über das Internet. Man kann sich zum Beispiel auch bei der ARGE informieren. Viele Städte haben die Arbeits- und Sozialhilfeämter zusammengelegt, um effizienter arbeiten zu können. Man kann sich auch in den Stadtverwaltungen oder bei den Ämtern für Soziales und Familie erkundigen.