Erziehungsurlaub

Die Elternzeit sollte nach den Richtlinien der Europäischen Union für beide Elternteile gelten. Dies ist bisher in Deutschland nicht der praktizierte Fall. In Deutschland nehmen die Elternzeiten fast nur Frauen. Der Anteil von Männern, die sich für die Elternzeit entscheiden, liegt bei rund sechs Prozent, allerdings entscheiden sich immer mehr Männer für die wichtige Zeit der frühen Kindeserziehung. Das Recht, nach dem Erziehungsurlaub den gleichen Arbeitsplatz zu bekommen, ist nur in einigen europäischen Ländern gewährleistet. In Österreich und Deutschland besteht das Recht auf einen vergleichbaren Arbeits- oder Dienstplatz und der Besoldung nach der Elternzeit. In Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Diese Zeiten können gemeinsam oder nacheinander in Anspruch genommen werden. Die Gleichstellung der Geschlechter in der Elternzeit ist ein besonderes Anliegen in der europäischen Erziehungsrichtlinienpolitik. Es gibt unterschiedliche nationale Regelungen zur Absicherung der Schwangerschafts- und Erziehungszeiten. Auch Teilzeitmodelle sind möglich und unterliegen den nationalen Gesetzen. Der Antrag auf Elternzeit muss in Deutschland sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber gestellt werden. Unter anderem muss auch der Zeitraum der Elternzeit definiert werden. Je nach Arbeitnehmerzahl in den Unternehmen, gibt es festgelegte Vorschriften zur Teilzeitarbeit, während der Elternzeit. Die Teilzeitarbeit kann je nach Fall zwischen 15-30 Stunden in der Woche beantragt werden.

Wer die Elternzeit in Anspruch nimmt muss in dieser Zeit keine beruflichen Tätigkeiten übernehmen und ist somit von der Arbeit freigestellt. Es gibt immer wieder rechtliche Unsicherheiten, in Bezug auf die nationalen Gesetze und Vorschriften und den flankierenden europäischen Richtlinienkompetenzen. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht. Wer sich über das Thema informieren möchte hat unterschiedliche Informationswege. Sofern ein Tarifvertrag besteht, kann man sich zum Beispiel beim Betriebsrat informieren. Informationen bekommt man auch bei den zuständigen Sozialämtern in der Region. Wer sich innerhalb des deutschen Rechtsgeltungsbereichs befindet, findet im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG), die nötigen Informationen. Das Gesetz ist seit August 2007 gültig und fällt unter die Rechtsmaterie des Sozialrechts. Man kann auch zahlreiche Urteile der Arbeitsgerichte und die Kommentare im Internet finden. Wie in anderen Bereichen auch, kann die nationale Rechtsprechung durchaus unterschiedlich zu den europäischen Richtlinien sein.

Seit dem Jahr 2006 gibt es auch das deutsche Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG). Erziehungsgelder kann man für die ersten zwei Kindesjahre beantragen unabhängig davon, ob man arbeitet oder arbeitslos ist. Teilweise gibt es in den deutschen Bundesländern noch das Landeserziehungsgeld, das in dritten Jahr gewährt wird. Spezielle Regelungen findet man auch im BerzGG zu den Themen Mutterschutzgeld. Um Erziehungsgeld zu bekommen muss man bestimmte Kriterien erfüllen, unter anderem muss man das Sorgerecht nachweisen; sich im deutschen Geltungsbereich aufhalten oder auch persönlich das Kind betreuen. Ein Kriterium ist auch die reale Wochenarbeit während der beantragten Erziehungszeit.