gemafreie Musik

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), ist die Verwertungsgesellschaft für Urheber von musikalischen Werken. Die GEMA ist eine deutsche Gesellschaft, die durch Mitglieder organisiert ist. Grundsätzlich kann ein Nichtmitglied auch nicht durch die Verwertungsgesellschaft vertreten werden. GEMA-Gebühren fallen bei Musikstücken an, wenn sie im öffentlichen Bereich gespielt werden. Viele Gewerbetreibende sind mit der Verwertungsmaterie oft nicht vertraut und müssen sich erst in die Verwertungsmaterie einarbeiten. Die GEMA-Gebühren müssen zum Beispiel Gastronomen abführen oder auch Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios. Eine Alternative - die vor allem in der Werbe- und Medienwirtschaft genutzt wird - ist die gemafreie Musik. Es gibt zahlreiche Musikschaffende, die nicht Mitglied der GEMA sind und ihre Kompositionen oder Texte, ohne die Verwertungsrechte anbieten. In erster Linie ist für den Verwerter der Musik der Kostenfaktor entscheidend. In den letzten Jahren werden immer mehr solche gebührenfreie GEMA-Musikstücke über das Internet gekauft. Man hat dadurch eine fest kalkulierbare Größe in der Produktion und der Vermarktung. Auftragsproduktionen von Musikkünstlern werden auch stark nachgefragt, um zum Beispiel über die Kompositionen die Corporate Identity zu unterstreichen.

Die gemafreie Musik wird heute für viele gewerbliche Branchen verwendet. Vor allem gehen die Kompositionen oft besser auf die fokussierten Zielgruppen ein. So kann man zum Beispiel eine CD/DVD produzieren lassen, die in einem bestimmten Gastronomie-Zielgruppenumfeld gespielt wird. Chillout-Music und andere musikalische Stilrichtungen werden oft nachgefragt. Auch Musik für Entspannungseinrichtungen, wie Fitness-Studios oder Wellness-Parks, werden oft als gemafreie Musikkompositionen produziert. Bei Unternehmen kann die Musik zum Beispiel auf Homepages gespielt werden oder auch einen Werbe- und Imagefilm bereichern. Grundsätzlich müssen die Urheberrechte des Künstlers rechtlich geprüft und vereinbart werden, damit es in bestimmten Vermarktungsfällen nicht zu Vertragsproblemen kommt. Auch die Verwertungsrechte bei weiteren Verwendungszwecken müssen mit dem Künstler vertraglich vereinbart werden. Vor allem auch Künstler, die nicht in die kommerziellen Strukturen der Platten-Labels und der Verwertungsgesellschaften kommen möchten, bieten zahlreiche Kompositionen in diesem Bereich an. Musikkompostionen, die gemafrei sind, können sich auch auf bestimmte Geräusche oder Töne beziehen. Wer sich für die verwertungsfreien Musikproduktionen interessiert, findet zum Beispiel im Internet zahlreiche Anbieter oder auch qualifizierte Informationen zu den nationalen und internationalen Verwertungsgesellschaften, den Gebühren und den rechtlichen Hinweisen.