Medienrecht und Pressefreiheit

Jedes Mitgliedsland der Europäischen Union hat sein eigenes Medienrecht. Die Meinungs- und Pressefreiheit zu wahren sind überragende Staatsziele in jeder Demokratie. Umso komplizierter sind die Materie und die Findung von einheitlichen europäischen Medienrichtlinien und Gesetze. Es gibt kaum Wirtschaftsbereiche in denen nationale Interessen gegen europäische Interessen stehen. Das Medienrecht hat sehr unterschiedliche generelle Ansatzpunkte. Zum einem geht es um den Schutz Meinungsvielfalt und der Meinungsfreiheit, zum anderen müssen Medienschaffende und natürlich der Konsument geschützt werden. Daten- und Jugendschutz sind ebenfalls überragende Ziele des Medienrechts. Seit das Internet seinen Siegeszug angetreten hat, stellt sich die Frage nach dem Sinn nationaler Gesetze und Verordnungen im Medienbereich. Diese rechtlichen Medienfragen zu beantworten fällt selbst Medienrechtsexperten schwer. Das Medienrecht in Deutschland und seinen deutschsprachigen Anrainerländer kennt unterschiedliche medienrechtliche Disziplinen. Unter anderem das Medienwirtschaftsrecht, das Medienarbeitsrecht, das Medienstraf- und zivilrecht, den Urheberschutz, der Autorenschutz und nicht zuletzt die Medienregulierung. Unter einem besonderen Schutz stehen die Journalisten, die unter der Pressefreiheit stehen.

Das Presserecht ist national geregelt. In Deutschland fällt das Presserecht unter die Länderhoheit. Der Staatsvertrag regelt die Medienlandschaft unter den Ländern. Für Künstler gibt es besondere medienrechtliche Regelungen, besonders die Urheberschutzrechte und die Verwertungsrechte sind für die Berufsgruppe wichtig. Bei der Lizenzierung von elektronischen Medien sind in den Ausschreibungen besondere medienrechtliche Regelungen zu erfüllen. Das Internet hat seine besonderen rechtlichen Regelungen. Für das Internet gibt es verschiedene, teilweise Rechtsdisziplinen überschneidende, Regelungen von Bund und Ländern.

Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht ist in den letzten Jahren vor allem in Zusammenhang mit dem sogenannten Filesharing in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Dabei wurde vor allem das Spannungsverhältnis zwischen dem Lobbyismus der Musikundustrie und den Bedürfnissen der Bürger deutlich.