Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld wird in der Regel bei vorübergehender Arbeitslosigkeit oder zum Beispiel auch Krankheit bezahlt. In Deutschland kommen die Sozialversicherungsträger für die Leistungen auf. Die Arbeitslosenversicherung kann auch bei beruflichen Weiterbildungen, Kurz- und Teilzeitarbeit oder Insolvenz des Arbeitgebers bezahlt werden. Auch in bestimmten Witterungsbedingten Berufen können Leistungen zum Verdienstausfall durch das Arbeitslosengeld gedeckt werden. Im Baugewerbe spricht man umgangssprachlich vom “Schlechtwettergeld”. Von Anfang November bis Ende März kann unter bestimmten Umständen (Ausfallstundenregelung) Winterausfallgeld von den Arbeitsämtern bezahlt werden. Jedes europäische Land hat seine spezifischen Regelungen für das Arbeitslosengeld. In Deutschland gibt es das Arbeitslosengeld 1 (ALG1) unter bestimmten Voraussetzungen. Arbeitnehmer müssen sich bei der Agentur für Arbeit melden und sich offiziell arbeitslos melden. Die Behörde prüft dann die maßgebenden Anwartschaftszeiten. Für Arbeitnehmer, die nicht das 65-ste Lebensjahr vollendet haben, müssen in den zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit, 360 Tage in einem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis erarbeitet worden sein.

Unter Arbeitslosigkeit wird verstanden, wer kein Beschäftigungsverhältnis hat und sich bemüht ein neues Arbeitsverhältnis zu finden. Der Bewerber für Arbeitslosengeld 1, muss sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden und kann diesen Antrag auch stellen, wenn innerhalb von drei Monaten absehbar ist, das die Arbeitslosigkeit eintritt. Der Arbeitnehmer muss sich, wenn die Arbeitslosigkeit absehbar ist, drei Monate vor der Arbeitslosigkeit, arbeitssuchend melden. Wer in den vergangen zwölf Monaten in einem beschäftigungspflichtiges Arbeitsverhältnis hatte, kann bei der Genehmigung Arbeitslosengeld 1 beziehen. Die Bezugsdauer ist von zwei Komponenten abhängig. Erstens das Lebensalter und zweitens, die versicherungspflichtige Beschäftigungsdauer. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird anhand des Bemessungsentgeldes vom Bruttogehalt berechnet. Bei der Berechnung des Bruttogehaltes wird meist eine Pauschale für Sozialversicherungen sowie der Solidaritätszuschlag und die Lohnsteuer abgezogen. Das Arbeitslosengeld 1 wird dann durch das Leistungsentgeld monatlich ausbezahlt. Die Berechnung des täglichen Leistungsgeldes hängt auch von der familiären Lebensform ab.