Naturparks und Schutzgebiete

Naturparks sind speziell ausgewiesene Gebiete, die in Deutschland unter das Naturschutzgesetz fallen. Alleine in Deutschland sind hundert Naturschutzgebiete ausgewiesen, die einerseits den Naturschutz unterstützen, anderseits auch bewirtschaftet werden. Hier spielt eine gesunde Balance zwischen den ökologischen und ökonomischen Anforderungen eine große Rolle. Rund ein Viertel der Gesamtfläche Deutschlands fällt unter die Naturschutzkategorie. Das Thema der nachhaltigen Landschaftsentwicklung spielt hier eine Schlüsselrolle. Die geschützten Naturräume sollen natürlich auch der Erholung der Menschen dienen und werden unter Naturschutzgesichtspunkten touristisch vermarktet. Die natürlichen Lebensräume sind auch zur Naturbildung für Schüler gedacht. Die Parks bieten viele Bildungsaktivitäten für die Schulen an. Die nationalen Naturschutzparks werden auch in Deutschland als Bücher dokumentiert und dienen dem Naturunterricht. Für Kinder und Erwachsene gibt es zahlreiche Freizeitangebote in den Parks. Es werden zum Beispiel naturkundliche Touren angeboten. Auch kleinere Events werden in den Schutzgebieten für Touristen durchgeführt. Es gibt in den Parks eine Reihe von Unterkünften, die individuell wahrgenommen werden können. Auch Campingplätze oder Ferienlager sind in den Naturparks vorhanden. Hotels und andere Einrichtungen sind häufig nach dem vorgegebenen Standard “Viabono”, einer umweltfreundlichen Dachmarke, zertifiziert. Der Verband Deutscher Naturparke (VDN) ist die höchste Organisation für die Naturparks. Der Verband kommuniziert unter anderem die gemeinsamen Interessen gegenüber der Politik und schafft Öffentlichkeit für die Nationalparkangebote.

Die dauerhaft umweltfreundliche Nutzung der Nationalparks wird durch den Bund und die Länder vorgeschrieben. Kommunale Zweckverbände und Vereine sind die Träger der Nationalparks in Deutschland. Man kennt in Deutschland und Europa auch andere Formen von Schutzgebieten, die besonderen gesetzlichen Regelungen im Naturschutz unterliegen. So gibt es zum Beispiel Biotopschutzgebiete, die vor allem auch aus Sicht der Artenvielfaltförderung wichtig sind. Weltweit weißt zum Beispiel die UESCO besonderer Biosphärenreservate aus, um die typischen Landschaften zu schützen. Biosphärenreservate können durch die Bundesländer ausgewiesen werden. In Deutschland gibt es über ein Dutzend Gebiete, die durch die UNESCO als Biosphärenreservate anerkannt sind. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Landschaftsschutzgebieten, die durch die Bundesländer ausgewiesen werden. Veränderungen, die den Charakter der Landschaftsschutzgebiete verändern, sind hier generell verboten. Nicht gravierende Veränderungen der Gebiete sind behördlich reguliert und müssen im Einzelfall abgewägt werden. Rund dreißig Prozent der bundesdeutschen Gesamtfläche sind als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Unter Naturschutz stehen nicht nur ganze Flächen, sondern auch einzelne Naturdenkmäler. Die Seltenheit und Schönheit der Naturdenkmäler zeichnet die Objekte aus. Naturdenkmäler können zum Beispiel alte Bäume sein und andere besondere Naturobjekte, die von den Ländern ausgewiesen werden. Bestimmte Regionalparks sind meist nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz reguliert, leisten aber einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der regionalen Natur.