Lebensräume

Der Arten- und Tierschutz ist durch zahlreiche internationale und nationale Abkommen und Gesetze bestimmt. Tierschützer verlangen heute ein Grundrecht für die Tiere, die in die Staatsverfassungen einfließen sollen. Eines der wirksamtenen Instrumente im Artenschutz stellt das Washingtoner Artenschutzabkommen dar, das von über 170 Staaten unterzeichnet wurde. Hier haben sich dem Abkommen auch 27 EU-Länder angeschlossen. In dem Abkommen sind siebentausend Tierarten erfasst, die vom Aussterben betroffen sind. Es gibt durch das Abkommen eine Staffelung, die die Schutzbedürftigkeit der Arten kategorisiert. Die Handelsbeschränkungen spielen in dem Abkommen eine tragende Rolle. Auf Grundlage des Washingtoner Abkommens (WA) wurden europaweite Richtlinien erlassen. Bestimmte Arten sind hier zum Beispiel durch gesonderte Einfuhrbestimmungen und dem gemeinschaftlichen Mitgliedshandelsvorschriften geschützt. Für Vögel gibt es eine besondere europäische Vogelschutzrichtlinie. Schutzbestimmungen unterliegen in Deutschland dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung. Das Bundesamt für Naturschutz bietet Informationen zu den Artenschutzvorschriften an. Seit 1983 gibt es ein internationales Abkommen bezüglich wandernder Tierarten: das Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten. Über hundert Staaten aus Teilen Europas, Afrikas, Eurasiens, Ozeaniens oder Südamerikas sind Mitglieder. Bis zu sechstausend Arten wanderten über die Länder und Kontinente. Zu den Arten gehören zum Beispiel Zugvögel oder Meeressäuger. Die Berner-Konvention ist ein internationales Übereinkommen, das sich mit wildlebenden Tieren und Pflanzen in Europa, sowie auch dem Schutz der Lebensräume, auseinandersetzt.

Die EU ist Mitglieder der Organisation, was mit einer Einbindung aller EU-Mitgliedsstaaten einhergeht. Strenge Artenschutzregelungen gibt es zum Beispiel zu Tierarten wie dem Braunbär, dem Wolf oder dem Fischotter. Die Abkommen sind immer auch geprägt von den Auseinandersetzungen zwischen Tierschützern und regionalen Nutzern der Tier- und Pflanzenwelten. In Deutschland regelt das Tierschutzgesetz das Verhältnis von Menschen und Tieren. Das Leben und Wohlbefinden des Tieres steht hierbei im Mittelpunkt in der menschlichen Verantwortung. Tieren darf ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, so der Grundsatz. Gesetzliche Regelungen findet man zu den Bereichen der Tierhaltung, der Tiertötung oder zu den Tiereingriffen. Der fünfte Abschnitt des Gesetzes befasst sich mit der Rechtsmaterie von Tierversuchen. Gerade diese Regelungen werden in der Öffentlichkeit besonders kontrovers diskutiert. Problem gibt es aber nicht nur bei Tierversuchen im Alltag, sondern auch bei der Heimtierhaltung, die oft von den Ordnungsämtern angemahnt werden. Falschverstandene Tierliebe führt hier häufig zu Zuständen, die aus Tierschutzsicht nicht zu vertreten sind. Die Mindestanforderungen bei der Haltung von Heimtieren - insbesondere aber auch der Haltung von Wildtieren und exotischen Tieren - wird im deutschsprachigen Raum durch zahlreiche Verordnungen geregelt.

Kontroverse Diskussionen gibt es immer wieder zu den Vorschriften bei der Tierhaltung im Zoo. Hier haben die meisten großen Zoos aber schon lange einen vernünftigen Weg zwischen modernen Tierhaltungsmethoden und dem Bildungsauftrag gefunden. In Deutschland spielt beim Tierschutz nicht nur die rechtlichen Aspekte eine Rolle, sondern vor allem auch das Engagement vieler Tierschutzvereinigungen. Der nationale Dachverband ist der Deutsche Tierschutzbund, der Tierschutzvereine und Tierheime repräsentiert. In allen Organisationen spielen die Themen, natürlicher Lebensraum und Artenschutz, eine zentrale Rolle. Über die Aktivitäten der Tierschützer werden viele Projekte und Kampagnen bekannt, die sich zum Beispiel mit dem Wildtierschutz oder den Tierversuchen auseinandersetzen. Das bekannteste Tier im deutschsprachigen Raum, der wildernd durch die Lande zog und öffentlich für Aufsehen sorge, war Bruno, der als Problembär in die politische Satiregeschichte einging.