Schecks

Gesetzliche Regelungen zum Scheckrecht findet man in Deutschland im Scheckgesetz, das im Jahr 2006 zuletzt geändert wurde. Die Abschnitte des Scheckgesetzes befassen sich unter anderem mit den Vorschriften, in Bezug auf die Form, der Übertragung, der Scheckbürgschaft oder dem Rückgriff mangels Zahlung. Der Scheck kann als Urkunde im Zahlungsverkehr unterschiedliche Funktionen haben. Gesetzliche Orderpapiere können in unterschiedlichen Arten im Zahlungsverkehr eingesetzt werden, zum Beispiel gibt es Inhaberschecks, die durch eine bestimmte Form gekennzeichnet sind. Barschecks werden in der Regel bei der genannten Bank an den Empfänger ausgezahlt. Bei Verrechnungschecks wird der Betrag auf ein Girokonto verrechnet und muss in Deutschland formal als V-Scheck ausgewiesen werden. Verrechnungschecks sollen vor allem der Sicherheit dienen und sind in anderen Ländern der EU unterschiedlich gekennzeichnet. Ein Scheck muss nach deutschem Recht bestimmte zwingende Formen erfüllen, zu diesen gehören unter anderem: das Wort Scheck in der Urkunde, der Name des Kreditinstitutes; die zusätzliche schriftliche Wortformulierung des angegebenen Zahlungsbetrages; der Ausstellungsort und das Datum oder die Unterschrift. Des Weiteren gibt es Formen, die sich kaufmännisch eingebürgert haben oder auch rechtlich möglich sind. Es gibt bestimmte Vorschriften auch in Bezug auf die Einreichungsfristen bei Kreditinstituten im In- und Ausland. In bestimmten Fällen kann die Bank den nicht fristgerechten Scheck annehmen, muss dies allerdings nicht. Die Fristen ergeben sich nach dem ersten Tag der Ausstellung.

Da Schecks in Europa immer weniger verwendet werden und die unterschiedlichen Mitgliedsländer der Europäische Union, unterschiedliche Regelungen zum dem Zahlungsverkehr haben, ist die europäische Gebührenverordnung für Auslandsüberweisungen in diesem Zahlungsbereich nicht zwingend umgesetzt. Die europäischen Kreditinstitute sollen allerdings die Kunden vorab über die Gebührenhöhe der Transaktionen informieren. Als besonderes Zahlungsmittel bei Auslandsaufenthalten gelten die Reisechecks. Travellerschecks oder Reisechecks sind relativ sicher und werden deshalb noch viel verwendet. Reisechecks haben auch den Vorteil, das sie weltweit von Banken oder Geschäften in der Regel akzeptiert werden. Ein Nachteil ist, das Travellerschecks zum Beispiel nur in bestimmten Währungen, wie Euro oder Dollar ausgestellt werden, so dass man evtl. noch Umrechnungskurse mit einplanen muss. Reisechecks werden in der Regel mit ein bis zwei Prozent des Umtauschwertes durch Gebühren belastet.