Überweisungen

Bargeldlose Zahlungen in Form von Überweisungen gehören heute zum normalen Geschäft der Kreditinstitute. Es gibt in Deutschland bestimmte gesetzliche Regelungen, die sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wiederfinden. Die Regelungen, die durch das frühere Überweisungsgesetz definiert wurden, finden sich im BGB §§675-676. Je nach Kreditinstitut und Vertragswesen, sind auch bestimmte Sonderbestimmung bei Überweisungen zu beachten. Überweisungen können terminfixiert gesondert vereinbart werden. Die Bankgeschäftstage, in denen eine normale Überweisung beim Empfänger gutgeschrieben sein muss, sind nach bestimmten Arten der Überweisungen gesetzlich geregelt. So kann man generell unterscheiden in Zeittoleranzen innerhalb und außerhalb der EU; Überweisungstage bei Inlandsgeschäften; Überweisungsfristen innerhalb eines Kreditinstitutes und den Fristen, die zulässig sind bei Überweisungen in den gleichen Haupt- und Zweigstellen des Kreditinstitutes. Drei Bankgeschäftstage sind bei inländischen Überweisungen zwischen den Kreditinstituten üblich. Überweisungen kann man unterscheiden nach der schriftlichen Form und den Arten der elektronische Übermittlung. Immer mehr Kunden nutzen die Angebote des Homebankings, das für beiden Seiten Vorteile bringt. Vor allem die Kreditinstitute können so ihre Kosten senken. Unter dem Begriff E-Banking versteht man alle Formen der elektronisch durchgeführten Bankgeschäfte. Electronic-Banking bezieht sich aber nicht nur auf den Zahlungsverkehr via PC, sondern auch auf alle anderen Arten des elektroischen Bankgeschäfts, zum Beispiel per Telefon oder den Zahlungsverkehr über kartengestützte Informationssysteme.

Besonders bei PC-Überweisungen sollte man auf die Systeminformationen, insbesondere auf die Sicherheitshinweise bei der Verschlüsselung achten. Heute gibt es unterschiedliche Systeme, die als recht sicher zu bezeichnen sind. In Deutschland und der EU gibt es unterschiedliche Systeme zur elektronischen Signatur, die den Benutzer identifizieren, zum Beispiel über PIN und TAN. Es gibt in Deutschland ein spezielles Gesetz, das diese Rechtsmaterie behandelt - das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG). Seit einigen Jahren gelten rechtliche Regelungen zum Zahlungsverkehr in der Europäischen Union, beziehungsweise assoziierenden Mitgliedern. Überweisungen in der EU dürfen nicht teurer sein, als im Inlandszahlungsverkehr, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Zu diesen gehören unter anderem, die Verrechnung in Euro oder die Angabe der international standardisierten Bankkontonummern. Auch darf der Betrag nicht 50.000 Euro überschreiten. Der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum wird SEPA-Single Euro Payments Area genannt. Laut der deutschen Gesetzgebung müssen die Auslandsüberweisung innerhalb von fünf Banktagen beim Empfänger gutgeschrieben werden.