internationale Überweisungen

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, in den Paragrafen 675-676 BGB, die allgemeinen Vorschriften für den nationalen und internationalen Überweisungsverkehr. Sonderbestimmungen können von Kreditinstituten bestimmt werden. Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrs wurden bestimmte Verordnungen erlassen, die vor allem die Gebühren innerhalb der EU regeln und sich mit den Formen der Überweisungen befassen. Seit dem Jahr 2003 bezieht sich die EU-Preisverordnung auf den Zahlungsverkehr bei Überweisungen. So dürfen die Gebühren für Überweisungen innerhalb der EU nicht höher sein, als die Gebühren für inländische Überweisungen in einem EU-Mitgliedsland. Heute besteht der europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) aus 31 Ländern. Es handelt sich hierbei um die Mitgliedsländer der EU sowie französische, spanische und portugiesische Überseedepartements, wie die Kanaren und Länder der Europäischen Freihandelszone, wie die Schweiz, Lichtenstein oder auch Norwegen. SEPA-Überweisungen sind neben den EU-Standardüberweisungen möglich. EU-Standardüberweisungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen. So muss der Betrag in Euro angeben sein und darf nicht höher als 50.000 Euro sein. Bei schwedischen Transaktionen kann auch die Währung alternativ in Schwedischen Kronen angegeben sein. Des Weiteren müssen bestimmte Standards, wie die International Bank Account Number (IBAN) und der SWIFT-BIC, angegeben sein. Der Bank Identifier Code (BIC) ist ein Bankcode, der weltweit verwendet wird und die Kreditinstitute identifiziert, die direkt oder indirekt am Zahlungsverkehr teilnehmen.

Die europäische Verordnung für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr bezieht sich auch das Geldabhebungen an Automaten oder den Zahlungsverkehr mit Kreditkarten. Überweisungen müssen innerhalb von fünf Banktagen gutgeschrieben werden. Auslandsüberweisung sind ab 12.500 Euro meldepflichtig. In der Regel nimmt die Meldung an die Bundesbank das Kreditinstitut vor. In bestimmten Fällen hat aber auch der Auftraggeber und/oder der Empfänger eine Meldepflicht. Bei internationalen Überweisungen, außerhalb des SEPA-Raums, kann man auch andere Überweisungsformen wählen, zum Beispiel per Postanweisung oder anderen Zahlungsanweisungen. An Eurogiro-Überweisungen nehmen Kreditinstitute aus Europa teil und Länder, wie die Türkei oder Japan. Die Postbanken sind die deutschen Partnerkreditinstitute des Netzwerkes. Andere Anbieter von Finanztransaktionen wie Western Union können Überweisungen in wenigen Minuten zur Auszahlung im In- und Ausland bringen. Die Barauszahlungsoptionen werden vor allem genutzt, um sicher zu gehen, dass das Geld auch schnell beim Empfänger ankommt.