Gewerbeämter

In Deutschland unterliegt jede Gewerbetätigkeit der Gewerbeordnung. Zuständig für die An- und Abmeldung des Gewerbes sind die ansässigen Kommunen. Man erhält hier den sogenannten Gewerbeschein. Das deutsche Grundgesetz billigt jedem Bürger die Berufs- und Gewerbefreiheit zu. Bestimmte Berufsgruppen werden allerdings nach dem Gewerberecht anders bewertet und veranlagt.

Gewerbeämter erfüllen wichtige Aufgaben. Zu diesen zählen unter anderem, die Erstellung von Gewerbescheinen oder spezielle Erlaubniserteilungen für Gewerbetreibende. Die Gewerbeämter sind auch für das Gastättengewerbe, die erste Anlaufstelle bei Genehmigungen. Auch müssen öffentliche Veranstaltungen, wie Märkte oder Events von den Ämtern genehmigt werden. Die Ämter dienen auch als Beratungsstellen für selbstständige Gewerbetreibende. Die Ämter sind meist nach bestimmten Abteilungen gegliedert, diese können Ordnungs-, Wirtschafts-, Steuer- oder Rechtskomplexe betreffen. Vor allem im Gastättengewerbe gibt es eine Reihe von notwendigen Auflagen, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. In Europa gibt es in jedem Wirtschaftsbereich unterschiedliche nationale Regelungen, oft gibt es deshalb in den Ämtern einen Europasachverständigen, der Informationen zu den landesspezifischen Regelungen geben kann.

Viele der Ämter sind im Internet vertreten und haben interaktive Homepages, in denen man auch spezifische Formulare für die Gewerbetätigkeit findet. Auch kann man sich über das Internet sehr umfangreich über das Gewerbe informieren. Vor allem die IHK’s geben in Deutschland zahlreiche Informationen zur Gewerbeanmeldung und anderen formalen Vorschriften.