Unfallversicherungen

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für alle seine Angestellten einen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung zu leisten. Diese ziehen dann die Berufsgenossenschaften ein, die es für unterschiedliche Branchenschwerpunkte gibt. Auch für sich selbst kann der Arbeitgeber - dann freiwillig - Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung werden. Generell tritt diese für alle Folgen eines Unfalls während der Arbeit ein. Die private Unfallversicherung soll darüber hinaus auch Schädigungen während der Freizeit finanziell abfangen. Sie ist nicht verpflichtend, aber eine durchaus sinnvolle Versicherung. Hier konkurrieren verschiedenen Versicherungsunternehmen mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen miteinander.

Die gesetzliche Unfallversicherung legt dabei auch Wert auf Rehamaßnahmen, die eine Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in seinen oder einen anderen Beruf nach einem Unfall ermöglichen sollen. Die Berufsgenossenschaft zahlt dann, wenn das nicht mehr geht, eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die allerdings mittlerweile insbesondere für jüngere Jahrgänge nur noch sehr mager ausfällt.

Die private Unfallversicherung macht ihre Leistungen von dem Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung abhängig. Hierzu gibt es einen ausführlichen Katalog, der die Leistungshöhe anhand von bestimmten Merkmalen definiert. Dieser nennt sich Gliedertaxe und definiert sich nach dem Grad der Invalidität. Ansonsten sind die Leistungen und Preise der privaten Unfallversicherung sehr unterschiedlich ausgestaltet.

Insgesamt ist die private Unfallversicherung für Erwerbstätige empfehlenswert, weil mit ihrer Leistung beispielsweise Umbaumaßnahmen und Anschaffungen im Zuge eines Unfalls finanziell abgefedert werden können. Sie zahlt auch, wenn noch nicht die komplette Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Tarifrechner im Internet oder natürlich die Tests der Stiftung Warentest helfen beim Vergleich der Leistungen und Preise weiter.