Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt. Arbeitnehmer können damit die Rentenlücke schließen, die durch die damalige Rentenreform aufgerissen wurde. Danach sollte der so genannte Eckrentner über einen Stufenplan irgendwann nicht mehr 70 Prozent des bereinigten Bruttogehalts als Rente erhalten, sondern nur noch 67 Prozent. Damit Arbeitnehmer zur privaten Altersvorsorge motiviert werden, fördert der Staat das Ansparen von Geld in speziellen Verträgen. Die Produkte werden dazu zertifiziert und in drei Durchführungswege unterteilt: Banksparplan, Rentenversicherung und Investmentfonds. Die staatliche Förderung ist dabei üppig. Das System fördert dabei besonders stark gering verdienende Personen und Familien mit vielen Kindern.
Der Förderanteil richtet sich dabei nach dem Sparbetrag, der zum Erhalt der kompletten Förderungssumme mindestens einen bestimmten Prozentbetrag vom Gehalt ausmachen muss. Gleichzeitig gibt es einen Maximalzuschuss - oder wenn sich die Steuererleichterung mehr lohnt eine entsprechende Steuererleichterung.
Nicht jede Vorsorgeform kann dabei die staatliche Förderung erhalten. Das Produkt muss dazu zertifiziert werden. Es garantiert dann den so genannten “Total return” der eingezahlten Gelder, also mindestens eine Verwendung des eingezahlten Geldes für die Rente. Außerdem muss das Geld bis zur Rente fest angelegt sein, frühstens ab dem 60. Lebensjahr soll dann eine lebenslange, gleichbleibende oder steigende Rente gezahlt werden. Eine Ausnahme bildet der Immobilienerwerb: Hier gibt sich der Riesterrenten-Sparer sozusagen selbst einen Kredit.
Darüber hinaus ist die Riesterförderung auf drei Durchführungswege beschränkt: Der konservativ und sicher investierte Banksparplan ist dazu eine Möglichkeit. Außerdem kann ein Investmentfonds gewählt werden, der in Aktien oder andere Kapitalanlageformen investiert und deshalb auch keine garantierte Rendite verspricht. Dazwischen liegt die Rentenversicherung, die von Versicherungsgesellschaften angeboten wird.