Rechtsschutzversicherungen

Zunächst gilt: In vielen Fällen übernimmt der Verlierer eines Gerichtsprozesses die kompletten Kosten des Rechtsstreits. Das bedeutet auch, dass in sicheren Fällen die Rechtsschutzversicherung nicht notwendig ist. Die Versicherung hat deshalb den Ruf, vor allem von notorischen Klägern genutzt zu werden. Das “vor das Gericht” ziehen machen sie gerne, weil es ja nichts kostet. Dadurch wird die Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung auch recht teuer. Die Rechtsschutzversicherung wird generell auch von Verbraucherschützern nicht als existenziell notwendige Absicherung eingeordnet, denn in der Regel ist es nicht finanziell bedrohlich, wenn die Anwalts- und Gerichtskosten mal aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch Kosten, die durch Sachverständigen- und Zeugenentschädigungen entstehen oder die das Verfahren beim Schiedsmann oder Schlichter verursacht. Dabei muss der Versicherungsnehmer allerdings zunächst bei seinem Versicherungsunternehmen nachfragen, ob dieses die Deckung für die Kosten tatsächlich übernimmt. In aussichtslosen Fällen lehnt diese das nämlich ab. Außerdem ist in vielen Verträgen festgehalten, dass die Versicherung erst nach einer Wartefrist von mehreren Monaten in Anspruch genommen werden darf.

Und: Eine Selbstbeteiligung lässt sich vereinbaren. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass dadurch die Versicherungsprämien deutlich geringer ausfallen als bei einem Produkt ohne Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung besagt, dass der Versicherungsnehmer bis zu der vereinbarten Höhe die Kosten für das Verfahren selbst tragen muss. Dadurch fallen viele Bagatellfälle nicht in den Versicherungsschutz und so sinken die Kosten. Ein kleiner aber feiner Unterschied in den Versicherungsbedingungen: Bei manchen Versicherungsunternehmen fällt die Selbstbeteiligung nur einmal an, selbst, wenn das Verfahren durch mehrere Instanzen geht. Andere berechnen sie pro Instanz erneut.

Die Rechtsschutzversicherung gibt es für den Verkehr, für das private Leben, für den Beruf und für Mietrechtsfälle. Wichtig: Familienstreitigkeiten wie etwa die Verfahren rund um das Erbe oder die Ehescheidung werden nicht durch sie abgedeckt. Welche Fälle abgedeckt sind, kann unterschiedlich vereinbart werden.

Einstweilige Anordnung

Bis zur endgültigen Entscheidung eines Rechtsstreits vergeht oft kostbare Zeit. Die einstweilige Anordnung kann Rechtspositionen zumindest vorläufig sichern und so größeren Schaden abwenden.

Erbschaftsrecht

Im deutschen Erbrecht wird mit Erbschaft das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (der sogenannte Erblasser) bezeichnet. Als Erbe bzw. Erbengemeinschaft ist man dann Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und bekommt sowohl das Eigentum als auch den Besitz übertragen.

Fachanwälte

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die besondere praktische und theoretische Kenntnisse in ihren jeweiligen juristischen Spezialgebieten haben. In Zeiten der Globalisierung und des Wandels hin zur Dienstleistungsgesellschaft wird die Tätigkeit von Fachanwälten immer wichtiger.

Gerichtskosten

Eine wichtige Frage, für alle die, die schonmal direkt oder indirekt an einem Rechtsstreit beteiligt waren, oder befürchteten, einen Rechtsstreit führen zu müssen sind die Gerichtskosten. Hier gibt es in Deutschland ein differenziertes System, abhängig vom Instanzenzug und der Gerichtsbarkeit.

Rechtanwälte

Rechtsanwälte verhelfen Bürgern zu ihrem Recht und sichern den Rechtsstaat. Jeder Rechtssuchende darf sich des anwaltlichen Beistands bedienen, um mit dessen Kenntnissen über die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Beweissicherung zu einem Rechtserfolg zu kommen.

Rechtsbeistand

In Deutschland erhält ein Rechtsbeistand aufgrund des Rechtsberatungsgesetztes die Legitimation einen Dritten im Falle einer Rechtsangelegenheit zu vertreten. Der Rechtsbeistand muss dazu über besondere Zulassungsqualifikationen, sowie über eine amtliche Anerkennung verfügen.

Rechtsschutz

In keinem Bereich unseres Lebens gibt es absolute Sicherheit. Doch die Möglichkeit, sich zumindest gegen einen Großteil unverhoffter Ereignisse absichern zu können, kann ungemein beruhigen. Gerade bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzbedürfnis ist grundsätzlich Voraussetzung jeder Klageerhebung. Wer für sich die deutschen Gerichte in Anspruch nehmen will, der muss auch nachweisen, dass er über das nötige Rechtsschutzbedürfnis verfügt. Das Rechtsschutzbedürfnis ist eine Sachurteilsvorraussetzung, die durch das erkennede Gericht von Amts wegen geprüft wird.

Sachverständige

Als Sachverständiger wird eine natürliche Person bezeichnet, welche auf einem oder mehreren Gebieten über fundierte Sachkenntnisse verfügt. Er ist überwiegend als Gutachter und Berater von Gerichten als Gerichtssachverständiger tätig und wirkt ausschließlich untestützend an der Entscheidungsfindung mit.