Haftpflichtversicherungen

Die sogenannte Doppelkarte ist jedem Autohalter bekannt, denn diese muss bei der örtlichen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Ohne sie geht gar nichts, dass Auto wird dann nicht zugelassen, die Autoschilder erhalten nicht die erwünschten Plaketten. Die Doppelkarte ist die Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für das gewünschte Fahrzeug eine Versicherungsdeckung besteht. Diese sichert Schäden, die mit dem Auto anderen Personen, Sachen oder Vermögen zugefügt werden. In Deutschland gibt es dafür sogar eine Mindestregelung: 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden muss die Versicherung hierzulande mindestens bieten. Da dies in manchem Extremfall nicht reicht, bieten die meisten Versicherungsgesellschaften deutlich erhöhte Maximalhaftungssummen für das Auto an.

Interessant ist dabei, dass in die private Kfz-Haftpflichtversicherung ein so genannter passiver Rechtsschutz beinhaltet ist. Das bedeutet, dass unberechtigte Ansprüche durch die Versicherung abgewehrt werden. Auch so haftet die Versicherung nicht für jeden Fall. Beispielsweise ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wurde als angegeben. Auch Vorsatz ist nicht versicherbar, das gilt bei Versicherungen grundsätzlich. Und auch bei einer Fahrt mit Höchstgeschwindigkeit kann es sein, dass die Versicherung für den Schaden nicht mehr zahlt. Sie holt sich am Ende das Geld von dem Verursacher zurück.

Verbraucherschützer empfehlen eine Gesamtversicherungssumme von 50 Millionen Euro oder mehr. Einige Versicherungen bieten auch eine unbegrenzte Deckungssumme. Dieser Unterschied kostet nicht viel Geld, bietet aber ein deutliches mehr an Sicherheit. Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren dabei ihre Risiken unterschiedlich.

Die Kfz-Versicherung ist dabei kein einfaches Produkt, denn die Versicherungsgesellschaften bieten ganz unterschiedliche Rabattsysteme an. Damit sind die Preise und Konditionen nur sehr schwer vergleichbar. So kann es beispielsweise sein, dass eine Versicherungsgesellschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst bietet, eine andere für Tapezierer und die Nächste wiederum für Hausbesitzer.