Insassenunfallschutzversicherungen

Die Insassenunfallschutzversicherung bezahlt Personenschäden, die durch einen Autounfall entstehen. Dabei sind diese Schäden beim nicht selbst verschuldeten Unfallgegner grundsätzlich durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gedeckt. Da diese Pflicht ist, kann hier mit einer Begleichung gewisser Schäden gerechnet werden. Nur beim selbst verschuldeten Unfall hat diese Versicherung deshalb einen kleinen Wirkungsbereich, nämlich bei Schäden an der eigenen Person. Schon Schäden des Mitfahrers werden in fast allen Fällen durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eigene Unfallschäden sind aber immer sinnvoller durch eine private Unfallversicherung abgesichert, die nicht nur für den eng eingegrenzten Bereich der Autofahrt gilt.

Der Leistungsumfang ist dabei meist recht ähnlich: Invalidität, Tod, Krankenhaus. Das bezahlt die Versicherung. Die Höhe der jeweiligen Leistung kann dabei aber durchaus unterschiedlich sein. In einigen wenigen Fällen - nämlich bei Personenschäden durch höhere Gewalt - deckt die Versicherung eine Schutzlücke. So ist beispielsweise ein Wildunfall höhere Gewalt oder auch die Gerölllawine auf der Straße.

Verbraucherschützer raten eigentlich immer: Die Insassenunfallschutzversicherung sollte beim normalen Privat-PKW nicht abgeschlossen werden. Sie belastet nur unnötig das eigene Budget bei einem sehr kleinen Wirkungsbereich. Das Geld kann besser in eine geringere Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung investiert werden. Oder gleich in eine allgemein gültige private Unfallversicherung.

Hier lohnt sich dann auch auf jeden Fall der intensive Vergleich. Bei den Kaskoversicherungen lässt sich dadurch sehr viel Geld sparen. Und auch die Unfallversicherungen sind nicht einheitlich organisiert, sondern unterscheiden sich massiv in Konditionen und Preisen. Im Internet gibt es spezielle Tools, die weiterhelfen. Sehr gut sind auch die entsprechenden Tests der Stiftung Warentest.