Pensionsfonds

Auch Pensionsfonds werden - anders als es der Name vermuten lässt - ähnlich wie eine Renten- oder Kapitallebensversicherung von einem Versicherungsunternehmen geführt. Allerdings sind sie in ihrer Anlagestrategie deutlich freier, sie müssen ausschließlich die Rückzahlung des eingezahlten Geldes abzüglich der Verwaltungskosten garantieren. Deshalb bieten sie in der Regel auch keine Garantieverzinsung an. Interessant sind Pensionsfonds deshalb, weil sie auch sehr gut an den Entwicklungen auf den Aktienmärkten teilhaben können. Dennoch sind die Einlagen im Pensionsfonds ziemlich sicher. Einerseits kontrolliert als oberstes Aufsichtsorgan die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung die Pensionsfonds. Andererseits ist der Arbeitgeber Pflichtmitglied im Pensions-Sicherungs-Verein, der im Falle seiner Pleite die Rente zahlt.

Für die eingezahlten Beiträge gilt wie bei allen anderen Durchführungswegen das Prinzip der Unverfallbarkeit. Unverfallbar sind immer die selbst eingezahlten Beiträge. Freiwillige Beiträge des Arbeitgebers sind hingegen in der Regel frühestens nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit tatsächlich unverfallbar, also als Rentenleistung garantiert. Außerdem muss der Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt sein und in diesem Zeitraum auch kein Versorgungsfall eingetreten sein.

Pensionsfonds profitieren dabei einerseits von einer möglichen Riester-Zulagenförderung. Außerdem können hier auch per Entgeltumwandlung Teile des Lohns steuerfrei eingezahlt werden. Den Abzug regelt der Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung. So kann der Arbeitnehmer einen monatlichen Betrag festlegen oder beispielsweise auch sein Urlaubsgeld investieren. In jedem Fall reduziert sich seine Nettoauszahlung aufgrund der Steuerentlastung deutlich geringer als der investierte Betrag. Im Alter müssen die Rentenzahlungen dann aber versteuert werden.

Eine Auswahl zwischen unterschiedlichen Produkten muss es übrigens nicht geben: Der Arbeitgeber legt fest, welche Anlageform er für die Betriebsrente verwenden möchte. Das hat auch Vorteile: Einerseits muss sich der Arbeitgeber nicht um die Produktwahl kümmern. Andererseits bekommt der Arbeitgeber einen Gruppenrabatt, wenn er eine bestimmte Anzahl an Verträgen abschließt. Dieser Rabatt kommt dann der Betriebsrente sofort in Form einer höheren Rendite zugute.