Unterstützungskasse

Das Besondere an der Unterstützungskasse ist, dass sie zwar dem Unternehmen sehr nahe steht, aber eine eigenständige Organisation ist. Der Unternehmer kann bis zu acht Mal bis zu 25 Prozent der zugesagten Rentenhöhe für seinen Arbeitnehmer hier anlegen, also maximal das Zweifache der tatsächlich zugesicherten Rente. Zusätzlich dazu sind viele Unterstützungskassen “rückgedeckt”. Das bedeutet, dass zusätzlich eine Versicherung über die Leistungen abgeschlossen wurde. Zwischen der normalen und der rückgedeckten Unterstützungskasse gibt es noch diverse weitere Unterschiede. So zahlt eine rückgedeckte Kasse die Rente lebenslang, diese wird bereits in der Ansparzeit angespart. Die normale Kasse hingegen kann auch nach dem Umlageverfahren arbeiten und beschränkt manchmal die Leistungsdauer.

Einen besonderen Stellenwert bekommt für den Arbeitnehmer vor diesem Hintergrund die Sicherheit seiner Einlagen und der durch den Arbeitgeber zugesagten Rentenzahlung. Dafür wurde in Deutschland eine gesetzliche Regelung gefunden: Die Unterstützungskasse muss Zwangsbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein abführen, der im Falle einer Pleite derselben dann die vereinbarten Rentenzahlungen übernimmt. Allerdings tritt dies erst ein, wenn die Rentenanwartschaft “unverfallbar” ist, was im Regelfall nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit bei einer ebenso langen Versorgungszusage der Fall ist.

Der Arbeitnehmer kann auch eigene Beiträge in die Unterstützungskasse einzahlen. Dies geschieht per Entgeltumwandlung. Dabei werden also Lohnbestandteile steuerfrei in die Unterstützungskasse eingezahlt. Der Vorteil: Der Nettolohn verringert sich dadurch nur sehr viel weniger als der tatsächliche Anlagebetrag. Der Staat fördert diese Entgeltumwandlung bis zu einer bestimmten Höhe. Der daraus resultierende Rentenanspruch ist ab dem ersten Tag unverfallbar. Dafür müssen später im Alter die Renten versteuert werden. Dies besagt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, wonach Steuerfreiheit in der Ansparphase zu Steuerpflicht in der Auszahlungsphase der Betriebsrente führt.