Pensionskasse

Bei der Pensionskasse ist der Arbeitgeber - und viele weitere Arbeitgeber meist der gleichen Branche - Mitglied. Die Kasse übernimmt für den Arbeitgeber die Regelung der Betriebsrente. Sie investiert das Geld unterschiedlich, immer aber mit einer sicheren Rendite. Das können Rentenversicherungen sein, manchmal sind es heute auch fondsgebundenen Versicherungen. Die Pensionskasse wird so von Versicherungsunternehmen angeboten. Der Arbeitnehmer wird zum Bezugsberechtigten der Pensionskasse und erhält von ihr die Rente in vereinbarter Höhe. Durch die direkte Koppelung an ein Versicherungsunternehmen sind die Zahlungen ziemlich sicher, auch, weil die Kasse der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) unterliegt.

In vielen Fällen legt der Arbeitgeber freiwillig und aus eigenen Stücken Beiträge in der Pensionskasse für seine Arbeitnehmer an. Er übernimmt damit auch ein Stück weit Verantwortung für seine Arbeitnehmer über das aktive Berufsleben hinaus. Solche Beiträge führen aber erst dann zu einem Rentenanspruch, wenn die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat, noch kein Versorgungsfall eingetreten ist und der Arbeitnehmer älter als 30 Jahre ist.

Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer aber auch die Möglichkeit, selbst einzuzahlen. Viele Anlageberater und Verbraucherschützer halten die betriebliche Altersvorsorge so für die beste Art der privaten Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer kann einen Teil seines Lohns - vielleicht monatlich oder auch eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld - in die Pensionskasse einzahlen. Diese Einzahlung ist dann bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.

Darüber hinaus ist dieser Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge auch “riesterfähig”. Der Arbeitnehmer kann also auch die Zulagenförderung beantragen und diese dann ebenfalls rentensteigernd in die Pensionskasse einzahlen. Die Höhe der Riesterzulage richtet sich nach dem eigenen Einkommen und einer Maximalgrenze. Besonders Menschen mit geringen Einkommen und Familie profitieren sehr stark von ihr. Alternativ kann die Riesterzulage aber auch genauso gut in einem privaten Sparplan investiert werden. Das hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer die Anlagestrategie selbst in der Hand hat. Bei der Betriebsrente hingegen muss er mit dem vorlieb nehmen, was sein Arbeitgeber ausgewählt hat.