Vermögensschadenshaftpflicht

Die Vermögensschadenshaftpflicht bezahlt für Schäden, die durch das Erledigen der beauftragen Aufgabe entstehen. Beispielsweise kann ein journalistischer Artikel ein Unternehmen schädigen, welches dann vom Journalisten Schadensersatz verlangt. Auch durch eine schlechte Finanz- oder Rechtsberatung können große Schäden verursacht werden. Ein anderes, häufig zitiertes Beispiel, ist der schlecht gezeichnete Bauplan, der ein Haus zum Einsturz bringt. Die Vielfalt an möglichen Vermögensschäden ist schier unbegrenzt. Unternehmen im Dienstleistungsbereich müssen sich hier absichern, damit daraus resultierende Forderungen nicht zur Existenzvernichtung führen. Die Produkte sind dabei alles andere als einheitlich, koppeln oft verschiedene Haftpflichtrisiken miteinander. Und sie sind ganz schön teuer, bei eher niedrigen maximalen Deckungssummen.

Gerade bei Existenzgründern führt das zur dem Paradox, dass sie eigentlich eine solche Versicherung am ehesten benötigen, denn sie können etwaige Ansprüche nicht aus dem normalen Unternehmensertrag oder aus Rücklagen bestreiten. Sie können sie sich aber häufig finanziell nicht leisten.

Die Berechnungsgrundlage ist dabei je nach Berufsgruppe ganz unterschiedlich. Müssen beispielsweise Journalisten nur einen kleinen Fragebogen ausfüllen und erhalten dann ein pauschales Angebot, richtet sich die Versicherungsprämie bei anderen Berufsgruppen nach dem erwirtschafteten Umsatz.

Wichtig bei dem Abschuss einer solchen Police ist so eine umfassende und gute Beratung. Dabei helfen Versicherungsberater weiter, die, anders als die Versicherungsvertreter, ein Honorar für ihre Beratung verlangen. Diese sind in Deutschland im Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) organisiert. Dort sind auch Honorarhöhen erfragbar. Immer sollten sich Unternehmer genau die Vertragsbedingungen durchlesen und diese auch mit anderen Angeboten vergleichen. Die Tücke liegt hier oft im Detail - eine schnelle Unterschrift ist hier oft eine teure Unterschrift.