Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung setzt dabei auf den so genannten Generationenvertrag: Die aktiven Arbeitnehmer zahlen in die Versicherung ein und die aktuellen Rentner erhalten die Rente daraus. Dabei richtet sich die Höhe der Einzahlung ebenso nach dem Einkommen der Arbeitnehmer wie am Ende zum Teil die Rentenhöhe. Weitere Faktoren, die für die Rente eine Rolle spielen, sind beispielsweise die Gesamtdauer der Beschäftigung und einige anrechenbare Zeiten. Im Rentenalter wird dabei aber nicht die volle Höhe des letzten Einkommens weiter gezahlt, sondern nur ein Teil davon. Es entsteht eine Rentenlücke, für die Arbeitnehmer immer schon selbst vorsorgen mussten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass es sich bei der Rente um eine Versicherungsleistung handelt: Anders etwa als bei Hartz IV fließt das Geld also nicht aus einer fürsorglichen Verpflichtung des Staates heraus, sondern weil der Versicherungsanspruch mit den eigenen Beiträgen real erworben wurde.

Diese Rentenlücke vergrößert sich allerdings, denn die demographische Entwicklung der deutschen Gesellschaft bewirkt, dass immer weniger aktive Arbeitnehmer immer mehr Ruheständler mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung bezahlen müssen. Zwangsläufige Folge wäre entweder, dass die Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer immer weiter ansteigen oder dass die Renten nicht mehr in gewohnter Höhe ausgezahlt werden. Ziel diverser Reformen war und ist es, die Renten vor diesem Hintergrund auf eine sichere und finanzierbare Basis zu stellen.

Seit 2002 wird auch deshalb die private Altersvorsorge staatlich gefördert. Mit der Förderung sollen Arbeitnehmer motiviert werden, neben der gesetzlichen Rente auch noch andere Formen der Altersvorsorge durchzuführen. Dazu gehört die so genannte Riesterrente oder auch die betriebliche Altersvorsorge. Der Staat fördert mit Steuerersparnissen oder mit konkreten Geldzulagen. Die private Altersvorsorge funktioniert dabei kapitalgedeckt. Der Arbeitnehmer ist anders als bei dem Umlagesystem der gesetzlichen Rente für seine ausgezahlte private Rente selbst verantwortlich, indem er Geld in ausreichender Höhe in geeigneter Weise anlegt.