Direktversicherung

Eigentlich sind Kapitallebensversicherungen fast immer ein schlechter Weg der Geldanlage. Besonders die klassische Form ist hier wegen ihrer mangelhaften Transparenz und schlechten Rendite in der Kritik. Für die Direktversicherung - ein identisches Produkt nur für die betriebliche Altersvorsorge - bleiben zwar viele Nachteile bestehen. Diese werden aber vor allem durch den Vorteil aufgehoben, dass üppige staatliche Steuererleichterungen hier das Ansparen für die Rente besonders attraktiv machen. Für den Arbeitgeber ist es zudem ein sehr einfaches Produkt, weshalb es auch deshalb sehr gerne als Betriebsrente verwendet wird. Sind viele Arbeitnehmer in einem Betrieb mit der Direktversicherung versorgt, dann gibt es außerdem attraktive Gruppenrabatte, die zum Beispiel in Form einer höheren Garantieverzinsung an den Arbeitnehmer weitergereicht werden.

Die Idee der Direktversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge allgemein ist es auch, dass der Arbeitgeber mit eigenen Leistungen hier seine Verantwortung für den Ruhestand seiner Arbeitnehmer übernimmt. Das ist auch in vielen Betrieben der Fall. Diese freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So sind die aus den Einzahlungen resultierenden Rentenzahlungen erst nach fünf Jahren “unverfallbar”, erst danach besteht ein konkreter, gesetzlich gesicherter Rentenanspruch.

Gleichzeitig ist die Direktversicherung aber auch für den Arbeitnehmer ein attraktives Sparinstrument. Per sogenannter Entgeltumwandlung kann er Gehaltsbestandteile steuerfrei hier einzahlen. Je nach Förderquote bezahlt er also beispielsweise von monatlich 100 Euro spürbar - also als tatsächlicher Abzug vom Nettogehalt - nur 50 Euro. Die Förderquote würde in diesem Fall 50 Prozent betragen. Der Arbeitnehmer kann beispielsweise auch sein Weihnachts- oder Urlaubsgeld einzahlen. Der Vorteil der Steuerfreiheit wird nur bis zu einer bestimmten Obergrenze gewährt. Neben dieser Entgeltumwandlung ist die Direktversicherung auch “riesterfähig”, die Zulagenförderung kann also ebenfalls angewendet werden.

Da der Arbeitnehmer sowieso keinen Einfluss auf die Auswahl eines Durchführungsweges der betrieblichen Altersvorsorge oder das konkrete Produkt hat, muss er sich auf den Anlagevorschlag seines Chefs einlassen. Auch deshalb raten viele Verbraucherschützer, die Riester-Zulage lieber in die dann selbst gestaltete private Altersvorsorge zu investieren.