Auslandskrankenversicherung

Eine Operation kann sehr viel Geld kosten: Wer sich also ohne den Schutz einer Auslandsreisekrankenversicherung in Länder begibt, die nicht dem EU-Sozialversicherungsabkommen angehören, hat danach dann möglicherweise sehr hohe Schulden. Nicht umsonst wird die Krankenversicherung von Verbraucherschützern als existenziell notwendige Versicherung eingeordnet. Das gilt auch für die Auslandsreisekrankenversicherung, die zudem im Jahresvertrag auch noch ziemlich günstig ist. Ein Schutz also, auf den kein Urlauber verzichten sollte. Zumal sie auch in Staaten, die dem Sozialversicherungsabkommen angehören, sinnvoll ist.

Denn auch dort kommt die gesetzliche Kasse nicht für den Rücktransport nach Hause auf. Wichtig ist es hier, bei den Versicherungen in die Klauseln zu schauen. Hier unterscheiden verschiedene Anbieter nach “medizinisch sinnvoll” und “medizinisch notwendig”. In jedem Fall sollte bei der Auslandsreisekrankenversicherung ein Rücktransport vereinbart sein.

Bei der Versicherung gibt es zwei unterschiedliche Typen: Sie ist für eine konkrete Reise abschließbar. Viel sinnvoller ist es allerdings, einen Jahresvertrag zu unterschreiben. Hier unterscheiden sich die Produkte nach der Gültigkeitsdauer, oftmals gilt sie für Reisen bis zu sechs Wochen. Sie ist dann beispielsweise auch beim Kurzwochenendtrip ins Nachbarland gültig. Wenn es länger auf Reise gehen soll, können hierzu spezielle Versicherungen abgeschlossen werden.

Ansonsten gilt, dass die Versicherung im Leistungsfall unverzüglich kontaktiert werden muss. Dazu gibt es oftmals weltweit gültige Hotlines. Die Preise der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften liegen sehr nahe zusammen. Umso wichtiger ist es, einen Blick in die konkreten Vertragsbedingungen zu werfen.