Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung kann auch nicht schaden, wenn Personen mit Erkrankungsrisiko mitreisen. Für Familien mit Kindern und ältere Reisende ist sie deswegen durchaus sinnvoll. Wer außerdem jahrelang für eine teure Traumreise gespart hat, sollte sich durch sie ebenfall etwaige verbleibende Kosten bei Reiseabbruch oder Reisestornierung erstatten lassen. Denn in einem solchen Fall schmerzt es nicht nur emotional, sondern auch die anfallenden Gebühren und Kosten wachsen mit dem Wert der Reise. Der Leistungsumfang der Versicherung kann dabei von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich sein. Ein Vergleich ist deshalb wichtig.

Häufig werden Krankheit, ein Todesfall im Bekanntenkreis, die (drohende) Arbeitslosigkeit oder die Schwangerschaft als Reiserücktrittsgrund akzeptiert. Reiseunternehmen verlangen dann Stornierungsgebühren, die ja nach zeitlicher Nähe der Reise immer höher ausfallen. Diese Stornierungsgebühren übernimmt die Versicherung. Auch die entstehenden Mehrkosten durch einen Reiseabbruch trägt sie.

Wichtig dabei: Ein Hurrikan oder eine andere Naturkatastrophe ist kein Grund für die Versicherung zu zahlen. Höhere Gewalt oder kriegerische Krisen sind durch sie nicht versicherbar. Aber hier zeigen sich die Reiseveranstalter häufig kulant und übernehmen anfallende Kosten oder ermöglichen eine kostenlose Umbuchung. Außerdem gibt es bei Reiseabbruch gesetzliche Regelungen, die zumindest teilweise eine Erstattung der Mehrkosten festschreiben.

Wichtig ist in jedem Fall ein Blick in die Versicherungsbedingungen: So kann die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum nach der Reisebuchung noch abgeschlossen werden. Außerdem stehen dort oftmals konkrete Versicherungsfälle und Selbstbehalte. Ein Selbstbehalt muss im Leistungsfall zunächst selbst bezahlt werden, bevor die Versicherung greift.

Reiserecht

Ist der Reisende unzufrieden mit den Leistungen des Reiseanbieters, gilt es zu prüfen, ob er eine Reklamation gelten machen möchte. In einer ersten Rechtsberatung lässt sich in der Regel schnell klären, welche Erfolgsaussichten auf Schadenersatz oder Minderung des Reisepreises gegenüber dem Reiseanbieter bestehen.