Gepäckversicherung

Als eigenständiges Produkt kommt die Gepäckversicherung sowieso nur selten vor. Meistens ist sie in “Rund-um-sorglos”-Paketangeboten von Reiseversicherern untergebracht. In jedem Fall entfällt der Versicherungsschutz, sollte reine Unachtsamkeit Ursache für den Verlust des Gepäcks sein. Sprich: Erst bei einem Überfall ist die Gepäckversicherung bereit, mit sich über die Leistungen verhandeln zu lassen. Ein besserer Schutz gegen den Gepäckverlust ist so eine mehrsträngige Sicherheitsstrategie, insbesondere in Bezug auf die Reisekasse und wichtige Reisedokumente.

Wird dabei in ein Hotelzimmer eingebrochen, dann greift möglicherweise eine ganz andere Versicherung: Die Hausratversicherung sichert hier oftmals Schäden bis zu einer bestimmten Höhe mit ab. Wer eine solche Versicherung besitzt, hat also schon einen gewissen finanziellen Schutz gegen Diebstahl.

Wichtig ist hier die nahtlose Nachweiskette, die Polizei muss den handgreiflichen Einbruch ins Zimmer festgestellt hat. Deshalb sollte der Geschädigte auch sofort die Hotelleitung und die Polizei verständigen. Ist der Dieb mit einen Schlüssel eingedrungen, dann wird ein Einbruch mit sichtbaren Spuren etwa an Tür oder Fenster schwierig. Dann zahlt die Hausratversicherung nicht.

In jedem Fall: Das Geld für die Gepäckversicherung ist unnötig ausgegebenes Geld. Es ist besser in der Urlaubskasse aufgehoben. Eine gewisse Sicherheit vor zu großen Unannehmlichkeiten nach einem Diebstahl bieten unterschiedliche Reisezahlungsmittel an unterschiedlichen Orten. Und die Reisedokumente noch an einigen Stellen als Kopie.